Lehre vom fehlerfhaften Arbeitsverhältnis

1. Examen/ZR/Arbeitsrecht

Prüfungsschema: Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis

 

A. Begründung/Herleitung

  • Rückabwicklung eines nichtigen, aber in Vollzug gesetzten Arbeitsvertrages nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen nicht praktikabel.

B. Voraussetzungen

I. Natürliche Willenseinigung

II. Fehlerhaftigkeit der Willenseinigung

  • Beispiel: Nichtigkeit des Arbeitsvertrages wegen Gesetzesverstoßes, § 134 BGB.

III. In Vollzug setzen des Arbeitsvertrages

  • Der Arbeitsvertrag wird in der Regel durch die tatsächliche Arbeitsaufnahme in Vollzug gesetzt.
  • Der Arbeitsvertrag darf nicht außer Vollzug gesetzt worden sein; Beispiel: Arbeitsniederlegung.

IV. Kein überwiegendes öffentliches Interesse/ keine schutzwürdigen Belange des Einzelnen

  • Beispiel: Minderjährigenschutz

C. Rechtsfolgen

  • Der fehlerhafte Arbeitsvertrag ist wie ein wirksamer Arbeitsvertrag zu behandeln.                                                                
  • Beendigung ex nunc durch einseitige Erklärung („Lossagung“).

 

Beachte:

  • Der fehlerhafte (faktische) Arbeitsvertrag ist ein Rechtsgrund, so dass Ansprüche aus §§ 812 ff. BGB ausscheiden.