Lehre vom fehlerfhaften Arbeitsverhältnis
1. Examen/ZR/Arbeitsrecht
Prüfungsschema: Lehre vom fehlerhaften Arbeitsverhältnis
A. Begründung/Herleitung
- Rückabwicklung eines nichtigen, aber in Vollzug gesetzten Arbeitsvertrages nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen nicht praktikabel.
B. Voraussetzungen
I. Natürliche Willenseinigung
II. Fehlerhaftigkeit der Willenseinigung
- Beispiel: Nichtigkeit des Arbeitsvertrages wegen Gesetzesverstoßes, § 134 BGB.
III. In Vollzug setzen des Arbeitsvertrages
- Der Arbeitsvertrag wird in der Regel durch die tatsächliche Arbeitsaufnahme in Vollzug gesetzt.
- Der Arbeitsvertrag darf nicht außer Vollzug gesetzt worden sein; Beispiel: Arbeitsniederlegung.
IV. Kein überwiegendes öffentliches Interesse/ keine schutzwürdigen Belange des Einzelnen
- Beispiel: Minderjährigenschutz
C. Rechtsfolgen
- Der fehlerhafte Arbeitsvertrag ist wie ein wirksamer Arbeitsvertrag zu behandeln.
- Beendigung ex nunc durch einseitige Erklärung („Lossagung“).
Beachte:
- Der fehlerhafte (faktische) Arbeitsvertrag ist ein Rechtsgrund, so dass Ansprüche aus §§ 812 ff. BGB ausscheiden.