Kostenbescheid nach Ersatzvornahme
1. Examen/ÖR/POR/Hessen
Prüfungsschema: Kostenbescheid nach Ersatzvornahme
I. Ermächtigungsgrundlage: § 49 HSOG (bzw. §§ 74, 80 HessVwVG i.V.m. §§ 6a, 11 I Nr. 11 Hess VwVKostO)
II. Formelle Rechtmäßigkeit
1. Zuständigkeit
2. Verfahren, § 28 I VwVfG
- Anhörung gem. § 28 I VwVfG erforderlich; Arg.: Kostenbescheid ein Verwaltungsakt und keine Maßnahme in der Vollstreckung gem. § 28 II Nr. 5 VwVfG
3. Form
III. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme
2. Kostenpflichtigkeit
- Kostenpflichtig ist, wer ordnungspflichtig ist.
3. Erstattungsfähigkeit der Kosten
- Auch Kosten eines Abschleppversuchs
- Ggf. Modifikation des errechneten Betrages aus Verhältnismäßigkeitsgründen. Beispiele: Mobile Halteverbotszeichen; Überschreitung der Opfergrenze