Kostenbescheid nach Ersatzvornahme

1. Examen/ÖR/POR/BW

Prüfungsschema: Kostenbescheid nach Ersatzvornahme

 

I. Ermächtigungsgrundlage: § 31 IV LVwVG i.V.m. § 6 LVwVGKO (bzw. § 8 II PolG)

II. Formelle Rechtmäßigkeit

1. Zuständigkeit

2. Verfahren, § 28 I VwVfG

  • Anhörung gem. § 28 I VwVfG erforderlich; Arg.: Kostenbescheid ein Verwaltungsakt und keine Maßnahme in der Vollstreckung gem. § 28 II Nr. 5 VwVfG

3. Form

III. Materielle Rechtmäßigkeit

1. Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme

2. Kostenpflichtigkeit

  • Kostenpflichtig ist, wer ordnungspflichtig ist.

3. Erstattungsfähigkeit der Kosten

  • Zu errechnen nach der LVwVGKO
  • Auch Kosten eines Abschleppversuchs
  • Ggf. Modifikation des errechneten Betrages aus Verhältnismäßigkeitsgründen. Beispiele: Mobile Halteverbotszeichen; Überschreitung der Opfergrenze