Klausurtypen im Zivilrecht
Überblick - Klausurtypen im Zivilrecht
In diesem Exkurs werden die Klausurtypen im Zivilrecht behandelt. Insgesamt gibt es vier Klausurtypen: die gerichtliche Entscheidung, die Anwaltsklausur, die Kautelarklausur und die Relation. Die Relation ist nur noch in wenigen Bundesländern als Klausurtyp im Examen vorhanden.
I. Gerichtliche Entscheidung
Die gerichtliche Entscheidung handelt davon, dass der Verfasser die Position des Richters einnimmt und die Entscheidung schreibt. Es gibt zwei Entscheidungsformen: das Urteil und der Beschluss.
1. Urteil
In der Klausur hat der Verfasser ein vollständiges Urteil mit Rubrum, Tatbestand und Entscheidungsgründen und Unterschrift zu verfassen.
2. Beschluss
Gleiches gilt für den Beschluss, welcher beispielsweise im einstweiligen Rechtsschutz zu verfassen sein kann. Bezüglich des Aufbaus beider Entscheidungsformen wird an dieser Stelle auf die entsprechenden Exkurse verwiesen.
II. Anwaltsklausur
In der Anwaltsklausur nimmt der Verfasser hingegen die Position des Rechtsanwalts ein. Bei diesem Klausurtyp ist zunächst meist eine Sachverhaltsschilderung vorzunehmen, also eine komprimierte Darstellung des sich aus der Akte ergebenden Sachverhalts. Darüber hinaus ist ein Gutachten zu verfassen. Dies stellt den Schwerpunkt der Klausur dar und entspricht im Wesentlichen dem Gutachten im ersten Staatsexamen. Hinzu tritt als Besonderheit die sogenannte Zweckmäßigkeit. In der Zweckmäßigkeit geht es darum, darzustellen, wie das im Gutachten Herausgearbeitete anwaltlich umzusetzen ist. Hieran schließt sich als letztes der praktische Teil der Klausur an. Der praktische Teil handelt davon, einen Schriftsatz zu verfassen. Beispiel: Erstellung einer Klage. Zudem ist der Mandant über die anwaltlichen Tätigkeiten zu informieren. Dies alles geschieht in dem Mandantenschreiben. Im Beispielsfall erläutert der Rechtsanwalt das Ergebnis des Gutachtens und übersendet dem Mandanten die Klageschrift.
III. Kautelarklausur
Die Kautelarklausur kann aus zweierlei Positionen geschrieben werden: aus der Position des Rechtsanwalts oder aus der Sicht eines Notars. Die Aufgabe der Kautelarklausur hat rechtsgestaltenden Charakter. Es geht beispielsweise um die Erstellung eines Vertrags oder von AGB. In der Kautelarklausur ist in aller Regel kein Sachverhalt zu schildern, sondern direkt die Erstellung des Gutachtens vorzunehmen. Daran schließt sich der praktische Teil an, in welchem das Ergebnis des Gutachtens umgesetzt wird, indem der Verfasser beispielsweise ein Vertragsentwurf schriftlich ausformuliert. Weiterhin gehört zur Kautelarklausur typischerweise ein Mandantenschreiben, in welchem dem jeweiligen Auftraggeber informiert und erläutert, wie zum Beispiel die AGB gestaltet wurden, welche wesentlichen Aspekte den Verfasser dabei geleitet haben und welche weiteren Handlungsoptionen bestehen.
(IV. Relation)
Die Relation ist als Klausurtypus eher eine Randerscheinung. Sie kann aus zwei Perspektiven verfasst werden: aus Gerichtssicht und aus Rechtsanwaltssicht. Im Rahmen der Relation ist zunächst ein Sachbericht zu verfassen. Der Aufbau des Sachberichts wird in einem gesonderten Exkurs erläutert. Auf den Sachbericht folgt das Relationsgutachten. Ein Relationsgutachten unterscheidet sich im Verhältnis zum normalen Gutachten dadurch, dass die Darstellung und die Prüfung insgesamt zwischen Kläger- und Beklagtenvortrag unterscheidet und insoweit eine Trennung vornimmt. Es erfolgt mithin eine doppelte Prüfung nach Kläger- und Beklagtenseite getrennt. Die Einzelheiten zum Relationsgutachten werden in einem gesonderten Exkurs dargestellt.