Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
1. Examen/ZR/Handelsrecht
Prüfungsschema: Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
I. Persönlicher Anwendungsbereich
- Kaufleute, §§ 1-6 HGB
- Personen, die wie Kaufleute am Rechtsverkehr teilnehmen. Beispiel: selbstständiger Rechtsanwalt.
- Problem: Privatleute als Absender
- aA: (+); Arg.: § 362 I HGB analog; wirkt zugunsten des Absenders
- hM: (-); Arg.: Interessenlage; Schutz des Empfängers
II. Vertragsverhandlungen mit Klarstellungsbedürfnis
- Vertragsverhandlungen reichen aus. Ob tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist, ist unerheblich; Arg.: Sinn und Zweck des KBS (schnelle Vertragsabwicklung und Rechtsklarheit)
- Beispiel: Telefonat.
III. Abgrenzung zur Auftragsbestätigung
- Das KBS nimmt Bezug auf einen tatsächlich oder vermeintlich geschlossenen Vertrag.
- Die Auftragsbestätigung ist die Annahme eines Angebots.
IV. Bezugnahme auf Vertragsverhandlungen
- Abweichungen zum tatsächlich oder vermeintlich Vereinbarten sind unerheblich, wenn sie zumutbar sind; Arg.: Sinn und Zweck des KBS.
V. Zugang kurze Zeit nach den Vertragsverhandlungen
VI. Schweigen innerhalb der Frist
- 2-5 Tage je nach Umfang
- Bei sich kreuzenden KBS mit abweichendem Inhalt ist ein Widerspruch nicht erforderlich. Sie heben sich wechselseitig auf.
(VII. Anfechtung)
- Eine Anfechtung mit der Begrünung, man habe sich über die Bedeutung seines Schweigens geirrt, ist nicht möglich; Arg.: Sinn und Zweck des KBS.