Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

1. Examen/ZR/Handelsrecht

Prüfungsschema: Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

 

I. Persönlicher Anwendungsbereich

  • Kaufleute, §§ 1-6 HGB
  • Personen, die wie Kaufleute am Rechtsverkehr teilnehmen. Beispiel: selbstständiger Rechtsanwalt.
  • Problem: Privatleute als Absender
  • aA: (+); Arg.: § 362 I HGB analog; wirkt zugunsten des Absenders
  • hM: (-); Arg.: Interessenlage; Schutz des Empfängers

II. Vertragsverhandlungen mit Klarstellungsbedürfnis

  • Vertragsverhandlungen reichen aus. Ob tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist, ist unerheblich; Arg.: Sinn und Zweck des KBS (schnelle Vertragsabwicklung und Rechtsklarheit)
  • Beispiel: Telefonat.

III. Abgrenzung zur Auftragsbestätigung

  • Das KBS nimmt Bezug auf einen tatsächlich oder vermeintlich geschlossenen Vertrag.
  • Die Auftragsbestätigung ist die Annahme eines Angebots.

IV. Bezugnahme auf Vertragsverhandlungen

  • Abweichungen zum tatsächlich oder vermeintlich Vereinbarten sind unerheblich, wenn sie zumutbar sind; Arg.: Sinn und Zweck des KBS.

V. Zugang kurze Zeit nach den Vertragsverhandlungen

VI. Schweigen innerhalb der Frist

  • 2-5 Tage je nach Umfang
  • Bei sich kreuzenden KBS mit abweichendem Inhalt ist ein Widerspruch nicht erforderlich. Sie heben sich wechselseitig auf.

(VII. Anfechtung)

  • Eine Anfechtung mit der Begrünung, man habe sich über die Bedeutung seines Schweigens geirrt, ist nicht möglich; Arg.: Sinn und Zweck des KBS.

 

 

Relevante Fälle