Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Aufbau der Prüfung - Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Bei dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben geht es insbesondere um das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben und den Vertragsschluss ohne ausdrückliche Willenserklärung. Beispiel: A und B telefonieren und verhandeln über den Kauf von Platinen. Im Nachgang des Gesprächs schickt der A ein Schreiben mit folgendem Inhalt: „Wie telefonisch vereinbart bestätige ich den Kaufvertrag von 20.000 Platinen zu einem Kaufpreis von 10.000 Euro. B reagiert darauf nicht. Einige Zeit später macht A den Kaufpreiszahlungsanspruch gegenüber B aus § 433 II BGB geltend. B wendet ein, dass man sich seinerzeit nur über 18.000 Platinen geeinigt habe zu einem Preis von 8.000 Euro.

Fraglich ist somit, ob A gegen B einen Anspruch auf Zahlung von 10.000 Euro aus § 433 II BGB hat.

I. Anspruch entstanden

Zunächst müsste der Anspruch entstanden sein. Dies geschieht durch eine wirksame Einigung.

1. Einigung

Eine Einigung kann durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande kommen.

a) §§ 145 ff. BGB

Allerdings lässt sich vorliegend nicht klären, ob und worauf sich A und B im Telefonat geeinigt haben. Dies kann jedoch dahinstehen, wenn nach den Grundsätzen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens ein Vertrag zustande gekommen ist.

b) Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben hat sechs Voraussetzungen.

aa) Persönlicher Anwendungsbereich

Zunächst setzt ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben voraus, dass der persönliche Anwendungsbereich eröffnet ist. Ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben gilt für Kaufleute i.S.d. §§ 1-6 HGB. Im übrigen gilt ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben auch für Personen, die zumindest wie Kaufleute am Rechtsverkehr teilnehmen. Beispiel: Rechtsanwalt. Dieser betreibt als Selbständiger kein Gewerbe, verfügt aber üblicherweise über die gleiche Geschäftserfahrung, sodass ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben auch zu seinen Gunsten bzw. Lasten gilt. Fraglich ist jedoch, ob ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben auch bei privaten Absendern Anwendung findet. Hier ist davon auszugehen, dass A und B Kaufleute sind.

bb) Vertragsverhandlungen mit Klarstellungsbedürfnis

Weiterhin verlangt ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, dass Vertragsverhandlungen mit Klarstellungsbedürfnis, erfolgt sind. Hierbei reichen Vertragsverhandlungen aus. Ob tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist, ist nicht entscheidend. Dies folgt aus Sinn und Zweck des kaufmännischen Bestätigungsschreibens. Dies ist die Rechtssicherheit im Handelsverkehr. Beispiel für Vertragsverhandlungen mit Klarstellungsbedürfnis: Telefonat.

cc) Abgrenzung zur Auftragsbestätigung

Darüber hinaus ist ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben von der bloßen Auftragsbestätigung abzugrenzen. Auftragsbestätigung ist nichts anderes als eine andere Bezeichnung für eine Annahme. Im Unterschied zu einem kaufmännisches Bestätigungsschreiben geht es nur um die Annahme, während ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben die Bestätigung eines tatsächlich oder vermeintlich geschlossenen Vertrags betrifft.

dd) Bezugnahme auf Vertragsverhandlungen

Zudem erfordert ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben eine Bezugnahme auf Vertragsverhandlungen. Beispiel: „Wie telefonisch besprochen“. Es wird dabei auf eine bestimmte Situation Bezug genommen. Zu beachten ist an dieser Stelle, dass Abweichungen von dem tatsächlich oder vermeintlich Vereinbarten unbeachtlich sind, wenn sie für den anderen Teil zumutbar sind. Denn der Sinn und Zweck des kaufmännischen Bestätigungsschreibens ist es, die Schnelligkeit und Leichtigkeit des Handelsverkehrs zu gewährleisten. Dem anderen beleibt es unbenommen, dem Schreiben zu widersprechen. Käme es im Übrigen darauf an, dass das bestätigt wird, was damals vereinbart wurde, müsste man Beweis erheben über die Frage, was seinerzeit vereinbart wurde. Dies wäre langwierig und würde dem Sinn und Zweck des kaufmännischen Bestätigungsschreibens gerade entgegenstehen.

ee) Zugang kurze Zeit nach Vertragsverhandlungen

Schließlich setzt ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben den Zugang kurze Zeit nach den Vertragsverhandlungen. Dies sind üblicherweise einige Tage.

ff) Schweigen innerhalb der Frist

Zuletzt erfordert ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben ein Schweigen innerhalb der Frist. Dies sind in der Regel zwei bis fünf Tage. Wenn B nicht in  zwei bis fünf Tagen auf das Schreiben reagiert und dem Inhalt widerspricht, ist ein Vertrag geschlossen.
Zu beachten ist das Phänomen der sich kreuzenden kaufmännischen Bestätigungsschreiben. Beispiel: A und B versenden jeweils im Nachgang des Telefonat ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, jedoch mit unterschiedlichem Inhalt. Decken sich die kaufmännischen Bestätigungsschreiben nicht, heben sie sich gegenseitig auf. Dann kommt es darauf an, ob man sich bereits im Telefonat geeinigt hat.

2. Wirksamkeit

Vorliegend ist die Einigung nach den Grundsätzen über das kaufmännische Bestätigungsschreiben auch wirksam.

II. Anspruch nicht erloschen

Im Rahmen des Prüfungspunkts „Anspruch nicht erloschen“ könnte man auf die Idee einer Anfechtung nach den § 142 I, 119 ff. BGB kommen. Fraglich ist mithin, ob B mit der Begründung die Anfechtung erklären könnte, er habe sich über die Bedeutung seines Schweigens geirrt, er dachte Schweigen bedeute nichts. Diese Anfechtung ist ausgeschlossen. Ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben hat den Sinn und Zweck, dass eine Vereinbarung besteht, auf die man sich verlassen kann. Dies würde konterkariert, wäre eine Anfechtung möglich.

III. Anspruch durchsetzbar

Vorliegend ist der Anspruch des A gegen B auch durchsetzbar, sodass A gegen B einen Anspruch auf Zahlung von 10.000 Euro aus § 433 II BGB hat.

IV. Ergebnis

 

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