Jura richtig lernen
Überblick - Jura richtig lernen
Wenn man Jura richtig lernen möchte, also möglichst effektiv und erfolgreiche, dann sind 4 Dinge wichtig. Und zwar muss man verbindlich lernen, d.h. man musst definieren, was man lernen möchte und es auch so lernen, dass es abrufbar ist. Nächster Punkt ist die Transparenz. Man muss immer wissen, wo man steht - inhaltlich, aber auch, was den Leistungsstand betrifft. Nächster Punkt ist die Operabilität oder auch kurz gesagt, man muss in der Lage sein, mit der Theorie Fälle zu lösen. Der letzte Punkt, der für das richtige Jura Lernen wichtig ist, ist das Zeitmanagement. Das meint, dass man auch fertig wird mit dem, was man sich vorgenommen hat.
I. Verbindlichkeit des Lernens
Erst einmal muss man den Lernstoff festlegen. Man muss also definieren, was man lernen möchte, z.B. BGB AT oder alle Rechtsgebiete. Außerdem muss man die Lernmaterialien festlegen. Hierfür sollte man sich vorher im Klaren sein, mit welchem Lehrbuch und mit welchem Skript man lernen möchte. Dann gegebenenfalls ein Lernderivat erzeugen und eine eigene abschließende Lerngrundlage erzeugen. Insbesondre dann, wenn man mehrere Quellen nutzt, nützt es nichts, dass man das einfach so nebeneinander stehen hat. Man erstellt sich beispielsweise eine Art Prüfungsschema oder eine Übersicht, die man gliedert und mit Problemen versieht und die Grundlage des Lernens wird.
Dann geht es weiter, indem man das, was man sich aus einem bestimmten Bereich zurecht gelegt hat in lernbare Einheiten zerlegt. Man könnte auch sagen, dass man sich zumindest gedanklich Karteikarten anlegt. Unmöglich ist es eine komplette DIN A 4 Seite durch durch das bloße Betrachten zu lernen, deshalb muss man es portionieren. Auf der Frontseite einer Karte könnte man zum Beispiel die Frage schreiben: „In welchen Schritten prüft man die Stellvertretung“. Das wäre die übergeordnete Ebene, also römisch 1., 2., 3. Auf die Rückseite könnte man dann die Antwort, z.B. eigene Willenserklärung, im fremden Namen, im Rahmen der Vertretungsmacht schreiben. Die nächste Karteikarte könnte dann zu dem ersten Oberpunkt sein, wie z.B.: „Definiere eigene Willenserklärung“ und auf der Rückseite wiederum die Antwort. So bricht man das einheitliche Prüfungsschema runter auf einzelne Informationseinheiten z.B. 17 Karteikarten für ein Prüfungsschema und trainiert es so lange, bis man die Fragen hintereinander beantworten kann, denn dann hat man das Prüfungsschema so gelernt, dass es immer abrufbar ist.
II. Transparenz
Damit ist gemeint, dass man regelmäßig kumuliert wiederholen muss. Das heißt, man muss sich immer im Klaren sein, wo man gerade steht um den Stand richtig einschätzen kann. Nach jeder Lerneinheit könnte man die Karteikarten erstellen dann, wenn man ein Rechtsgebiet abgeschlossen hat, würde man alle Karteikarten mit allen Fragen und Antworten, die man sich zurecht gelegt hat, tatsächlich wiederholen. Die, die man nicht so gut konnte, sollte man häufiger wiederholen um damit zu kontrollieren, wann man sie auch wirklich beherrscht. Die meisten haben das Gefühl, gerade wenn es ein längerer Lernverlauf ist, dass sie am Ende nicht mehr wissen, was sie am Anfang gemacht haben und das Bedürfnis haben, wieder von vorn anzufangen. Letztlich kostet es zwar Zeit, regelmäßig kumuliert zu wiederholen und auch vorgelagert verbindlich zu lernen, am Ende ist man aber schneller als diejenigen, die diffus gelernt haben und im Grunde nicht am Ende sind, sondern am Anfang und noch einmal von vorn beginnen möchten.
III.Operabilität
Hier geht es darum, dass man parallel zur Theorie auch Fälle löst. Viele machen hier den Fehler und lernen zunächst nur Theorie und kommen dann, nachdem sie die Theorie bearbeitet haben, erst dazu Fälle zu lösen. Diese Vorgehensweise ist nicht zu empfehlen, denn sie entspricht nicht der Klausurrealität, in der es gerade darum geht Fälle zu lösen. Wenn man parallel Fälle mit einbezieht, sieht man direkt, wie die Theorie in einem konkreten Fall angewendet wird, auch wenn man am Anfang damit Probleme haben könnte. Zudem ist es empfehlenswert die gesamten Fälle versucht zu lösen und nicht nur den Schwerpunkt, den man gerade lernt, auch wenn man hier unter Umständen etwas zu Themen schreiben muss, die man noch nicht behandelt hat.
IV. Zeitmanagement
Ein wichtiger Punkt ist es einen Lernplan zu erstellen. Hierbei ist es wichtig, dass man einen realistischen Lernplan erstellt, an den man sich dann auch einhält. Hierzu gibt es einen gesonderten Exkurs
V. Typische Fehler
1. Zu viele Quellen
Dies meint die Fälle, in denen man beim Lernen zu viele Quellen heranzieht. Dies gehört auch zu den häufigsten Fehlern. So sollte es vermieden werden, wenn man ein Thema erarbeitet, dies mit zu vielen Lehrbüchern oder Skripten zu erstellen, denn in der Regel werden Themen in den unterschiedlichen Werken zwar unterschiedlich aufgebaut, aber meistens sagen alle inhaltlich das Gleiche. Zudem wäre ein solches Vorgehen auch besonders zeitintensiv, da man sowohl für das Durcharbeiten der Materialien, als auch für die eigene endgültige Übersicht Zeit aufwenden muss, die man sich sparen kann, wenn man von vornherein nur einer Quelle seines Vertrauens heranzieht. Sollte man trotzdem mehrere Quellen als Grundlage nehmen, sollte man aber zumindest immer am Ende eine eigene Prüfungsübersicht zu den einzelnen Themen erstellen, da sonst ein effektives Lernen nicht möglich ist.
2. Keine regelmäßige Wiederholung
Dies meint die Fälle, bei denen man am Stück zum Beispiel das gesamte BGB AT lernt, aber keine Wiederholungseinheiten einplant. Dies führt zu dem eigenen Eindruck, dass man eigentlich nichts so richtig weiß und eigentlich wieder von vorne anfangen kann. Deshalb bietet es sich an, dass man nach den einzelnen Teilrechtsgebieten Wiederholungseinheiten einplant.
3. Theoretische Ausholbewegung
Dies meint die Fälle, in denen man zunächst nur Theorie lernt und erst danach anfängt Fälle zu lösen. Dies ist nicht zu empfehlen, da man sich so nur von der eigentlichen Prüfungsleistung entfernt. Denn umso mehr Fälle man löst, umso mehr Anschauung eines Problems erhält man, sodass der Lerneffekt größer ist, als wenn man zunächst nur die Theorie lernt. Zudem lernt man, wie die Theorie angewendet wird und wie man damit auch konkrete Fälle lösen kann. Denn auch aus den eigenen Fehlern lernt man.
4. Unrealistischer Lernplan
Ein unrealistischer Lernplan liegt zum Beispiel dann vor, wenn die Gewichtung der einzelnen Gebiete nicht richtig ist, oder wenn der Zeitplan unrealistisch kurz ist, zum Beispiel, wenn kein Puffer eingeplant wird. Näheres hierzu in einem gesonderten Exkurs.