Hilfsaufrechnung

2) Hilfsaufrechnung

Die Hilfsaufrechnung wird unter der zulässigen innerprozessualen Bedingung erklärt, dass die übrigen Verteidigungsmittel des Beklagten keinen Erfolg haben.

Auf die sachliche Zuständigkeit des Amtsgericht hat die Hilfsaufrechnung keinen Einfluss, denn der Wert der Gegenforderung erhöht den Zuständigkeitsstreitwert nicht.

1. Relation

Bei der rechtlichen Lösung musst du zunächst sämtliche anderen Einwendungen des Beklagten prüfen. Geht eine von ihnen durch, kommt es auf die Hilfsaufrechnung nicht an, weil die innerprozessuale Bedingung nicht eingetreten ist. Der Beklagte gewinnt den Prozess und behält obendrein seine Gegenforderung. Es wäre deshalb falsch, die Erfolgsaussichten anderer Verteidigungsmittel offenzulassen, auch wenn die Gegenforderung unproblematisch besteht und über die anderen Verteidigungsmittel Beweis erhoben werden muss, denn in diesem Fall würde der Beklagte seine Gegenforderung ohne Not verlieren (§ 389 BGB, § 322 Abs. 2 ZPO).

2. Tenorierung

Im Tenor zur Hauptsache und zur vorläufigen Vollstreckbarkeit gibt es keine Besonderheiten zu beachten.

Wird die Klage aufgrund der Aufrechnung nur teilweise abgewiesen, richtet sich die Kostenentscheidung nach § 92 Abs. 1 ZPO. Hierzu musst du die Kostenquote ermitteln, und zwar nach dem Verhältnis des jeweiligen Unterliegens der Parteien zum Gebührenstreitwert. Für die Ermittlung des Streitwerts gilt § 45 Abs. 3 GKG: Danach wird die Gegenforderung zur Klageforderung hinzugerechnet, soweit eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über sie ergeht. Die Norm nimmt damit Bezug auf § 322 Abs. 2 ZPO, der vom BGH über den Wortlaut hinaus auch dann angewendet wird, wenn das Gericht entscheidet, dass die Gegenforderung besteht. Kurz gesagt: Die Gegenforderung wird immer und in dem Umfang addiert, in dem das Gericht über sie entschieden hat.

3. Tatbestand

  • Einleitungssatz

  • Unstreitiges Parteivorbringen zur Klageforderung

  • Unstreitiges Parteivorbringen zur Gegenforderung

  • Überleitungssatz

  • Streitiges Klägervorbringen zu den Voraussetzungen der Klageforderung

  • Anträge

  • Streitiges Beklagtenvorbringen zur Klage

  • Aufrechnungserklärung des Beklagten (Indikativ Perfekt)

  • Streitiges Beklagtenvorbringen zu den Voraussetzungen der Gegenforderung

  • Streitiges Klägervorbringen zur Gegenforderung

  • Prozessgeschichte

4. Entscheidungsgründe bei erfolgreicher Hilfsaufrechnung

Auch wenn du die Klage wegen der Hilfsaufrechnung abweist, musst du zunächst begründen, warum sie ansonsten begründet wäre. Im Anschluss stellst du die Hilfsaufrechnung dar und erläuterst zu Beginn, warum darüber zu entscheiden war:

Die zulässige Klage ist unbegründet.

I. Zwar hatte die Klägerin den geltend gemachten Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro gegen die Beklagte. Dieser Anspruch ist jedoch durch die Hilfsaufrechnung der Beklagten erloschen (§ 389 BGB).

1. Anspruch der Klägerin aus §§ 280 Abs. 1 Satz 1, 437 Nr. 3 BGB

Die Klägerin hatte aufgrund der mangelhaften Lieferung durch die Beklagte vom … einen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, 437 Nr. 3 ZPO.

Der gelieferte Stahl war mangelhaft. Er hatte bei Übergabe an die Klägerin nicht die vereinbarte Beschaffenheit. Dies ergibt sich zur Überzeugung des Gerichts aus dem Gutachten der Sachverständigen S. (…)

2. Hilfsaufrechnung

Über die Hilfsaufrechnung war zu entscheiden. Die innerprozessuale Bedingung, unter der sie gestellt war – Erfolglosigkeit der sonstigen Verteidigungsmittel -, ist eingetreten (unter 1.).

Die Beklagte hatte gegen die Klägerin einen aufrechenbaren Gegenanspruch in Höhe von 10.000,00 Euro aus § 433 Abs. 2 BGB. (…)

II. Nebenentscheidungen