Haupt- und Hilfsantrag (Behandlung im Urteil)

Aufbau der Prüfung - Haupt- und Hilfsantrag (Behandlung im Urteil)

In diesem Exkurs werden Haupt- und Hilfsantrag im Urteil behandelt. Hierbei sind drei Konstellationen zu unterscheiden: erfolgreicher Hauptantrag, erfolgloser Hauptantrag und erfolgreicher Hilfsantrag sowie erfolgloser Hauptantrag und erfolgloser Hilfsantrag.

A. Hauptantrag erfolgreich

Ist der Hauptantrag erfolgreich, wird das Urteil wie folgt aufgebaut: Rubrum, Tenor, Tatbestand, Entscheidungsgründe, Nebenentscheidungen und Unterschriften.

I. Rubrum

Das Rubrum wird wie üblich verfasst.

II. Tenor

1. Hauptsachetenor

Ist der Hauptantrag erfolgreich, ergeht der Hauptsachetenor nur bezüglich des Hauptantrags. Insbesondere erfolgt keine Abweisung im Übrigen. Beispiel: Klagt A auf Herausgabe und hilfsweise auf Schadensersatz, lautet der Tenor wie folgt: „Der Beklagte wird verurteilt, den Hund Fiffi an den Kläger herauszugeben.“

2. Kostentenor

Bezüglich der Kostenentscheidung ist festzuhalten, dass der Beklagte die Kosten voll trägt, da er gegenüber dem Kläger voll unterliegt.

3. Vorläufige Vollstreckbarkeit

Hinsichtlich des Ausspruchs über die vorläufige Vollstreckbarkeit ist lediglich zu beachten, dass sich der Gebührenstreitwert nach der Hauptforderung bemisst und mithin keine Besonderheiten vorliegen.

III. Tatbestand

Der Tatbestand wird bei Haupt- und Hilfsantrag wie folgt aufgebaut: Einleitungssatz, Unstreitiges zum Hauptantrag und zum Hilfsantrag, Streitiger Klägervortrag zum Hauptantrag und zum Hilfsantrag, antragsbezogene Prozessgeschichte, Anträge, streitiger Beklagtenvortrag und große Prozessgeschichte.

1. Einleitungssatz

2. Unstreitiges

Im Rahmen des Unstreitigen und des streitigen Klägervortrags können Hauptantrag und Hilfsantrag hintereinander oder zusammen dargestellt werden.

3. Streitiger Klägervortrag

4. Antragsbezogene Prozessgeschichte

5. Anträge

Die Anträge sind so zu berichten, wie sie gestellt sind. Zunächst wird der Hauptantrag des Klägers aufgeführt, dann der Hilfsantrag. Der Beklagte wird entsprechende Abweisungsanträge stellen.

6. Streitiger Beklagtenvortrag

Im streitigen Beklagtenvortrag ist wieder auf eine einheitliche oder getrennte Schilderung bezüglich Haupt- und Hilfsantrag zu achten.

7. Große Prozessgeschichte

Der Tatbestand endet mit der großen Prozessgeschichte.

IV. Entscheidungsgründe

An den Tatbestand schließen sich die Entscheidungsgründe an. Diese beginnen stets mit dem Gesamtergebnis. Beispiel: „Die Klage ist zulässig und begründet.“ Sodann wird auf die Zulässigkeit und schließlich die Begründetheit des Hauptantrags eingegangen. In dieser Konstellation muss man zu dem Ergebnis kommen, dass der Hauptantrag zulässig und begründet ist. Nach der Begründetheit des Hauptantrags, wird kurz auf den Hilfsantrag Bezug genommen. Es wird nur kurz festgestellt, dass über den Hilfsantrag nicht mehr zu entscheiden ist, da er nicht mehr beantragt ist, vgl. § 308 I ZPO. Üblich ist auch, gar nichts zum Hilfsantrag anzumerken und dadurch klarzustellen, dass über den Hilfsantrag nicht zu entscheiden ist.

V. Nebenentscheidungen

Hierauf folgen die Nebenentscheidungen. Dies erfolgt in der üblichen Form.

VI. Unterschrift(en)

Das Urteil endet dann mit den Unterschriften der Richter.

B. Hauptantrag erfolglos/Hilfsantrag erfolgreich

I. Rubrum

Ist der Hauptantrag erfolglos, hat aber der Hilfsantrag Erfolg, so wird das Rubrum wie üblich verfasst.

II. Tenor

1. Hauptsachetenor

Im Rahmen des Tenors wird im Hauptsachetenor dem Hilfsantrag stattgegeben und die Klage im Übrigen abgewiesen. Dies folgt daraus, dass der Hauptantrag abzulehnen ist.

2. Kostentenor

Die Erörterung der Kostenentscheidung in dieser Konstellation erfolgt in einem gesonderten Exkurs.

3. Vorläufige Vollstreckbarkeit

In diesem Exkurs erfolgt auch eine detaillierte Darstellung des Ausspruchs über die vorläufige Vollstreckbarkeit.

III. Tatbestand

An den Tenor schließt sich der Tatbestand an, dessen Aufbau dem Aufbau in der obig dargestellten ersten Konstellation entspricht.

IV. Entscheidungsgründe

Die Entscheidungsgründe beginne wie üblich mit dem Gesamtergebnis. Beispiel: „Die Klage ist zulässig und begründet.“ Zunächst wird auf den Hauptantrag eingegangen. In der Darstellung ist die Unzulässigkeit und/oder Unbegründetheit des Hauptantrags herauszuarbeiten. In der Regel ist der Hauptantrag in der Klausur unbegründet. Gelangt man zum Scheitern des Hauptantrags, sind sodann die Zulässigkeit und die Begründetheit des Hilfsantrags zu erörtern. Die Überleitung zum Hilfsantrag kann wie folgt formuliert werden: „Die Klage hat aber nach dem Hilfsantrag Erfolg.“

V. Nebenentscheidungen

Auf die Entscheidungsgründen folgen die Nebenentscheidungen und die Unterschriften. Insofern bestehen keine Besonderheiten im Vergleich zur ersten Konstellation.

VI. Unterschrift(en)

C. Haupt- und Hilfsantrag erfolglos

I. Rubrum

Auch in der Konstellation, dass sowohl Hauptantrag als auch Hilfsantrag erfolglos sind, wird das Rubrum wie üblich verfasst.

II. Tenor

1. Hauptsachetenor

Im Rahmen des Tenors ist zu beachten, dass im Hauptsachetenor die Klage vollständig abgewiesen wird.

2. Kostentenor

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger voll, da er bezüglich Haupt- und Hilfsantrag unterliegt.

3. Vorläufige Vollstreckbarkeit

Der Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit erfolgt nach den allgemeinen Regeln.

III. Tatbestand

Hinsichtlich des Tatbestands kann auf die obig dargestellten Konstellationen verwiesen werden.

IV. Entscheidungsgründe

Die Entscheidungsgründe beginne wie sonst mit dem Gesamtergebnis. In der Prüfung des Hauptantrags wird die Unzulässigkeit und/oder Unbegründetheit desselben festgestellt. Sodann ist zum Hilfsantrag überzuleiten und dessen Unzulässigkeit und/oder Unbegründetheit darzustellen. Dies ist die für den Klausurverfasser ungünstigste Variante, da in der Begründetheit beider Anträge üblicherweise mehrere in Betracht kommende Anspruchsgrundlagen zu prüfen sind.

V. Nebenentscheidungen

Das Urteil endet nach den Nebenentscheidungen mit den Unterschriften.

VI. Unterschrift(en)

 

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