hM: (+); Arg.: Sinn und Zweck (Haftungskontinuität, Verkehrsschutz)
3. Firmenfortführung
Mit oder ohne Nachfolgezusatz.
Problem: Erforderlichkeit der Firmenfortführung
aA: (+); Arg.: Wortlaut
hM: (-), Unternehmensfortführung ausreichend; Arg.: Sinn und Zweck (Haftungskontinuität)
4. Im Betrieb begründete Verbindlichkeit
Abgrenzung: Private Verbindlichkeiten
5. Kein Ausschluss, § 25 II HGB
a) Eintragung einer abweichenden Vereinbarung ins Handelsregister
b) Mitteilung durch den Veräußerer oder Erwerber an den Dritten
Sonstige Kenntnis des Dritten unbeachtlich; Arg.: Publizitätsakt
II. Rechtsfolgen
Gesetzlicher Schuldbeitritt, § 25 I 1 HGB
Die im Betrieb begründeten Forderungen gelten den Schuldnern gegenüber als auf den Erwerber übergegangen, § 25 I 2 HGB.
Problem: Bedeutung des § 25 I 2 HGB
aA: gesetzlicher Forderungsübergang; Arg: Vergleich zu § 25 I 1 HGB (Übergang der Verbindlichkeiten)
hM: bloße Schuldnerschutzvorschrift, d.h. Schuldner kann mit schuldbefreiender Wirkung auch an den Erwerber leisten; Arg.: Wortlaut („gelten den Schuldnern gegenüber“)
Beachte: Ggf. Haftungsausschluss bzgl. des früheren Geschäftsinhabers, § 26 HGB.
Dieser Beschreibungstext wurde von Sören A. Croll erstellt.