Haftung bei Eintritt in ein Handelsgeschäft, § 28 HGB

1. Examen/ZR/Handelsrecht

Prüfungsschema: Haftung bei Eintritt in ein Handelsgeschäft, § 28 HGB

 

I. Voraussetzungen

1. Geschäft eines Einzelkaufmanns

  • Problem: Anwendbarkeit auf Nichtkaufleute
  • aA: (-); Arg.: Wortlaut
  • hM: (+); Arg. Sinn und Zweck (Haftungskontinuität)

2. Eintritt als persönlich haftender Gesellschafter oder Kommanditist

  • Überführung des Unternehmens auf eine durch Hinzutreten eines Dritten entstehende Personengesellschaft.

3. Unternehmensidentität

4. Kein Ausschluss, § 28 II HGB

a) Eintragung einer abweichenden Vereinbarung ins Handelsregister

b) Mitteilung durch den Veräußerer oder Erwerber an den Dritten

  • Sonstige Kenntnis des Dritten unbeachtlich; Arg.: Wortlaut; Sinn und Zweck (Publizitätsakt)

II. Rechtsfolgen

  • Gesetzlicher Schuldbeitritt, § 28 I 1 HGB
  • Die im Betrieb begründeten Forderungen gelten den Schuldnern gegenüber als auf die Gesellschaft übergegangen, § 28 I 2 HGB.
  • Problem: Bedeutung des § 28 I 2 HGB
  • aA: gesetzlicher Forderungsübergang; Arg: Vergleich zu § 28 I 1 HGB (Übergang der Verbindlichkeiten)
  • hM: bloße Schuldnerschutzvorschrift, d.h. Schuldner kann mit schuldbefreiender Wirkung auch an den Erwerber leisten; Arg.: Wortlaut („gelten den Schuldnern gegenüber“)