Gemeinschaftliches Testament
1. Examen/ZR/Erbrecht
Prüfungsschema: Gemeinschaftliches Testament
I. Form, §§ 2267 BGB
- Eigenhändige Niederschrift durch einen Ehegatten.
- Eigenhändige Unterschrift beider Ehegatten.
II. Besonderheiten beim „Berliner Testament“, § 2269 BGB
- „Berliner Testament“: Gegenseitige Einsetzung als Erben und Einsetzung eines Dritten als Erben des Überlebenden.
1. Trennungsprinzip
- Überlebender: Vorerbe (= relative Verfügungsbeschränkungen, §§ 2112 ff. BGB)
- Dritter: Nacherbe
2. Einheitsprinzip
- Überlebender: Vollerbe (= keine relativen Verfügungsbeschränkungen)
- Dritter: Schlusserbe
- Im Zweifel: Einheitsprinzip, § 2269 I BGB.
III. Besonderheiten bei wechselseitigen Verfügung, §§ 2270, 2271 BGB
- Im Zweifel Nichtigkeit beider Verfügungen, § 2270 I, II BGB
- Form und Frist des Widerrufs ergeben sich aus § 2271 BGB.