Achtung!
Du hast JavaScript deaktiviert. Dies kann dazu führen, dass die Seite nicht vollständig benutzbar ist!
Toggle navigation
Lexikon
Urteilsticker
Examensreport
Blog
Login
Anmelden
Mein Kurs
Exkurse
Übersicht
Stats
(PDF)
1. Examen/ZR/ZPO II
Prüfungsschema: Forderungspfändung, §§ 828 ff. ZPO
I. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, §§ 829, 835 ZPO
1. Pfändungsbeschluss, § 829 ZPO
a) Arrestatorium, § 929 I 1 ZPO
Der Drittschuldner darf nicht mehr an den Vollstreckungsschuldner leisten.
b) Inhibitorium, § 829 I 2 ZPO
Der Vollstreckungsschuldner darf die Forderung nicht mehr einziehen oder an Dritte abtreten.
c) Wirksamkeit
Zustellung an den Drittschuldner, § 829 III ZPO
2. Überweisungsbeschluss, § 835 ZPO
Der Überweisungsbeschluss ergeht in der Regel zusammen mit dem Pfändungsbeschluss („PfÜB“).
a) An Zahlung statt, § 835 II ZPO
Wirkung: Forderungsübergang
§ 364 I BGB
Nachteil: Insolvenzrisiko
b) Zur Einziehung
Normalfall
Wirkung: Einzugsermächtigung, § 185 I BGB
Erfüllungshalber, § 364 II BGB
III. Herausgabe von Urkunden, § 836 III 1 BGB
Erneute Titulierung des Herausgabeanspruchs nicht erforderlich.
IV. Einziehung der überwiesenen Forderung, § 840 ZPO
Auskunftsobliegenheit des Drittschuldners, § 840 I ZPO
Ansonsten: Leistungsklage des Gläubiger gegen den Drittschuldner, §§ 253, 261 ZPO
Beachte: Schadensersatz bei Verletzung der Auskunftsobliegenheit, § 840 II 2ZPO
Dieser Beschreibungstext wurde von Sören A. Croll erstellt.