(Finanzierungs)-Leasing
1. Examen/ZR/Schuldrecht BT 2
Prüfungsschema: (Finanzierungs-)Leasing
I. Rechtliche Konstruktion
1. Leasinggeber (Bank) kauft von Hersteller die Sache, § 433 BGB
2. Leasinggeber verleast die Sache an Leasingnehmer
- §§ 535 ff. BGB analog
- Vertraglicher Ausschluss der mietrechtlichen Gewährleistungsrechte, §§ 536 ff. BGB
- Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte, §§ 398 ff., 437 ff. BGB (andernfalls: § 242 BGB)
3. Direkte Lieferung der Sache von Hersteller an Leasingnehmer
II. Schadensersatz sui generis
- Beachte: Bei einer berechtigten Kündigung des Leasinggebers wegen Zahlungsverzugs des Leasingnehmers gem. § 543 II 1 Nr. 3 BGB analog hat der Leasinggeber einen Schadensersatzanspruch eigener Art. („sui generis“) gegen den Leasingnehmer wegen der Schäden, die aufgrund der vorzeitigen Beendigung entstanden sind.