(Finanzierungs)-Leasing

1. Examen/ZR/Schuldrecht BT 2

Prüfungsschema: (Finanzierungs-)Leasing

 

I. Rechtliche Konstruktion

1. Leasinggeber (Bank) kauft von Hersteller die Sache, § 433 BGB

2. Leasinggeber verleast die Sache an Leasingnehmer

  • §§ 535 ff. BGB analog
  • Vertraglicher Ausschluss der mietrechtlichen Gewährleistungsrechte, §§ 536 ff. BGB
  • Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte, §§ 398 ff., 437 ff. BGB (andernfalls: § 242 BGB)          

3. Direkte Lieferung der Sache von Hersteller an Leasingnehmer

II. Schadensersatz sui generis

  • Beachte: Bei einer berechtigten Kündigung des Leasinggebers wegen Zahlungsverzugs des Leasingnehmers gem. § 543 II 1 Nr. 3 BGB analog hat der Leasinggeber einen Schadensersatzanspruch eigener Art. („sui generis“) gegen den Leasingnehmer wegen der Schäden, die aufgrund der vorzeitigen Beendigung entstanden sind.

                                  

 

                                  

 

 

 

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