Familienrecht (Überblick)

Überblick - Familienrecht

Im Familienrecht sind vier verschiedene Bereiche enthalten.

I. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Zum einen fällt auch die nichteheliche Lebensgemeinschaft in das Familienrecht. Examensrelevant ist an dieser Stelle das Problem der Ausgleichsansprüche bei Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

II. Eherecht, §§ 1297-1588 BGB

Ferner ist im Familienrecht das Eherecht in den §§ 1297 -1588 BGB normiert.

III. Verwandtschaft, §§ 1589-1772 BGB

Darüber hinaus betrifft das Familienrecht auch die Verwandtschaft, vgl. §§ 1589-1772 BGB. Dort ist die elterliche Sorge hervorzuheben. Zum einen sind die Eltern gemäß den §§ 1626, 1629 BGB für das Kind vertretungsberechtigt. Zum anderen regelt § 1643 i V.m. den §§ 1821, 1822 BGB, dass die Eltern im Rahmen bestimmter Rechtsgeschäfte nicht allein handeln können. Vielmehr muss in diesen Fällen ein Vormundschaftsgericht miteinbezogen werden. Beispiele: Grundstücksgeschäfte, Gründung von Gesellschaften unter Beteiligung des Minderjährigen. Weiterhin normiert § 1664 im Familienrecht einen besonderen Haftungsmaßstab. Danach haften die Eltern gegenüber ihrem Kind nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, wenn leichte Fahrlässigkeit ihrem üblichen Handeln entspricht (diligentia quam in suis).

IV. Vormundschaft, Betreuung und Pflegeschaft, §§ 1773-1921 BGB

Zuletzt trifft das Familienrecht auch Regelungen bezüglich Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft. Hier ist § 1793 BGB hervorzuheben, aus dem sich Vertretungsmacht des Vormundes ergibt.

 

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