Falsche Verdächtigung, § 164 StGB
1. Examen/SR/BT 3
Prüfungsschema: Falsche Verdächtigung, § 164 StGB
I. Tatbestand
1. Zuständige Stelle
- Behörde oder Amtsträger
2. Rechtswidrige Tat (in der Person eines anderen)
3. Verdächtigen
- Jedes Tätigwerden, durch das ein Verdacht auf eine bestimmte andere Person gelenkt oder ein bereits bestehender Verdacht verstärkt wird.
- Problem: Unschuld des Betroffenen erforderlich?
- Rspr: (+), d.h. § 164 StGB (-); Arg.: keine strafwürdige Irreführung der Staatsorgane
- hL: (-), d.h. § 164 StGB (+); Arg.: Auch Schuldiger hat einen Anspruch darauf, nicht aufgrund falschen Beweismaterials in ein Verfahren verwickelt zu werden.
4. Unrichtigkeit der Verdächtigung
5. Vorsatz bezüglich 1 - 3
6. „Wider besseres Wissen“ bezüglich Unrichtigkeit
- Dolus directus 2. Grades
7. Absicht, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen herbeizuführen oder fortdauern zu lassen
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld