Falsche Verdächtigung, § 164 StGB

1. Examen/SR/BT 3

Prüfungsschema: Falsche Verdächtigung, § 164 StGB

 

I. Tatbestand

1. Zuständige Stelle

  • Behörde oder Amtsträger

2. Rechtswidrige Tat (in der Person eines anderen)

3.  Verdächtigen

  • Jedes Tätigwerden, durch das ein Verdacht auf eine bestimmte andere Person gelenkt oder ein bereits bestehender Verdacht verstärkt wird.
  • Problem: Unschuld des Betroffenen erforderlich?
  • Rspr: (+), d.h. § 164 StGB (-); Arg.: keine strafwürdige Irreführung der Staatsorgane
  • hL: (-), d.h. § 164 StGB (+); Arg.: Auch Schuldiger hat einen Anspruch darauf, nicht aufgrund falschen Beweismaterials in ein Verfahren verwickelt zu werden.

4. Unrichtigkeit der Verdächtigung

5. Vorsatz bezüglich 1 - 3

6. „Wider besseres Wissen“ bezüglich Unrichtigkeit

  • Dolus directus 2. Grades

7.  Absicht, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen herbeizuführen oder fortdauern zu lassen

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld