Fall: Hypothek auf Wanderschaft

SACHVERHALT

S nimmt zur Finanzierung seines Traumhauses unter Beachtung aller Formalitäten ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro bei der B-Bank (B) auf. Da die Bank Sicherheiten möchte, wendet sich der S an seinen Kumpel E, der ihn seinerzeit in dem Beschluss bestärkt hat, das Projekt in Angriff zu nehmen. E bestellt bereitwillig zur Absicherung des Darlehens eine Briefhypothek an seinem Grundstück. Was E und B nicht wissen: S hatte sich vor Abschluss des Darlehensvertrages mit einer Flasche Wodka Mut angetrunken (3,0 Promille). Aufgrund seiner Alkoholgewöhnung und eines verzehrten Pfefferminzbonbons fiel die Alkoholisierung auch nicht auf. B, selbst durch die Finanzkrise in eine Schieflage geraten, überträgt später zur Absicherung eigener Verbindlichkeiten schriftlich und unter Übergabe des Hypothekbriefs die Hypothek auf die R-Bank (R). R möchte jetzt gegen E aus der Hypothek vorgehen.

Abwandlung

S nimmt - diesmal nüchtern - bei der B ein Darlehen auf. Wiederum bestellt E der B zur Absicherung des Darlehens eine Hypothek. Die Briefhypothek überträgt B zunächst an die A-Bank (A). Die A überträgt die Hypothek weiter an die C-Bank (C) und diese leitet die Hypothek weiter an R. Alle Abtretungserklärungen sind notariell beurkundet. Später ficht C den Abtretungsvertrag gegenüber A an, weil A die C arglistig über ihre Bonität getäuscht hat. R möchte wissen, welche Ansprüche er gegen E und auch gegen S hat.