Erstellung eines Lernplans

Überblick - Erstellung eines Lernplans

In diesem Exkurs geht es darum, wie man einen realistischen Lernplan erstellt und ihn auch einhält.

I. Lernstoff und Lernmaterial definieren

Zunächst ist es wichtig, dass man definiert, was man lernen möchte und womit. Am Beispiel von BGB AT müsste dann zunächst ermittelt werden, was es dort für Unterthemen gibt (Anfechtung, Stellvertretung etc.). Danach sollte notiert werden, womit dies erarbeitet werden soll. Zum Beispiel mit einem Lehrbuch oder dem Skript XY.

II. Zeitraum definieren

Es muss klar sein, wann man mit dem Lernen anfängt und wann man fertig sein will. Hier sollten unbedingt auch Zeiträume eingeplant werden, in denen man nicht lernen kann, wie Urlaubszeiten zum Beispiel.

III. Lerntage festlegen

Im nächsten Schritt sollten die genauen Lerntage mit dem geplanten Zeitfenster festgelegt werden. Wichtig ist aber auch, dass man mindestens einen freien Tag in der Woche frei hat. Zudem zählt eine Klausur als eine Tageseinheit.

IV. Gewichtung des Lernstoffes

Weiter sollte man sich darüber klar sein, wieviel Prozent die einzelnen Rechtsgebiete ausmachen sollen. Gleiches gilt auch für die Teilrechtsgebiete und die Teilgebiete. Zudem sollte dies auch auf den einzelnen Tag heruntergebrochen werden, also wie viele Tage Zeit man für das entsprechende Gebiet einplanen muss. Die Voraussetzung hierfür ist, dass man eine ungefähre Vorstellung davon hat, wie lang die verschiedenen Rechtsgebiete/Teilrechtsgebiete/Teilgebiete sind. So verteilt man den gesamten Stoff innerhalb des Zeitfensters auf die verfügbaren Tage.

V. Intervalle planen

Wichtig ist auch, dass man entscheidet, in welchen Intervallen die einzelnen Rechtsgebiete gelernt werden. So könnte man zum Beispiel täglich oder auch wöchentlich zwischen den Gebieten wechseln. Möglich ist es auch die Rechtsgebiete am Stück zu bearbeiten. Dies ist aber eher kritisch, da man so Gefahr läuft die ersten Rechtsgebiete wieder zu vergessen. Abzuraten ist allerdings davon, an einem Tag mehrere Rechtsgebiete zu bearbeiten, da die Zeit in der Regel nicht ausreicht, um effektiv in die Gebiete vorzudringen.

VI. Wie sieht mein Lerntag konkret aus?

Bei der Planung des Lerntages ist es wichtig, dass man ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Fällen und Theorie hat. So könnte man zum Beispiel von 9 bis 13 Uhr die Theorie bearbeiten und anschließend von 14 bis 17 Uhr zwei bis drei Fälle machen, die sich mit der Thematik befassen.

VII. Typische Fehler

1. Unrealistische Gewichtung des Lernstoffes

Dies meint Fälle, in denen man, nachdem man alle Rechtsgebiete mit den dazugehörigen Teilrechtsgebieten und Teilgebieten herausgesucht hat, nicht mehr weiß, wo man anfangen soll, wie man die einzelnen Gebiete im Lernplan gewichtet und was wie lange dauern soll.

2. „Festbeißen“

Dies meint Fälle, bei denen man innerhalb des Lernplans zum Beispiel für eine Einheit zwei bis drei Tage eingeplant hat und man danach merkt, dass man eigentlich doch noch mehr Zeit bräuchte, um das Teilgebiet zu lernen und deshalb die Zeit verlängert, obwohl man nach dem Lernplan schon längst ein anderes Gebiet bearbeiten sollte. Dies sollte vermieden werden, denn wer so verfährt, braucht eigentlich keinen Lernplan, da nur nach Bedarf gelernt wird. Zudem besteht die Gefahr, dass man das gesetzte Zeitfenster nicht einhalten kann. Besser ist es, sich an den Lernplan zu halten und später nochmal auf diese Einheit zurückzukommen oder den Lernplan anzupassen. 

3. Kein Puffer

Es sollte unbedingt ein ausreichender Puffer eingeplant werden, denn klar ist, dass man über die eingeplanten Ferientage hinaus auch mal krank wird oder andere Eventualitäten hinzukommen. Wenn dann kein Puffer vorhanden ist, ist der ganze Lernplan nur noch Makulatur und nicht mehr einzuhalten.