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Fall: Der Nachbar
1. Examen/ZR/ZPO I
Prüfungschema: Erlass eines Versäumnisurteils (VU)
A. VU gegen den Beklagten, § 331 ZPO
I. Antrag auf Erlass eines VU
Sachantrag aus Klagschrift
Prozessantrag auf Erlass eines VU, § 331 ZPO
II. Säumnis
Nichterscheinen, § 331 ZPO (beachte ggf. § 78 ZPO)
Nichtverhandeln § 333 ZPO
Nichtanzeige der Verteidigungsbereitschaft im schriftlichen Vorverfahren, § 331 III ZPO
III. Kein Erlasshindernis gem. §§ 335 ff ZPO
Falls trotz Erlasshindernisses VU erlassen, dürfen nach Einspruch dem vermeintlich Säumigen nicht die Kosten gem. § 344 ZPO auferlegt werden.
Beachte außerdem: Möglichkeit der Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 I 2 ZPO (ohne Sicherheitsleistung).
IV. Kein gesetzliches Verbot
Beispiel: Ehe- und Kindschaftssachen
V. Zulässigkeit der Klage
Bei Unzulässigkeit: Prozessurteil gegen den Kläger
VI. Schlüssigkeit der Klage
Prüfen, ob Anspruch schlüssig vorgetragen
Gemäß § 331 I 1 ZPO ist dabei das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden anzunehmen.
B. VU gegen den Kläger, § 330 ZPO
I. Antrag auf Erlass eines VU
Klagabweisungsantrag
Prozessantrag auf Erlass eines VU, § 330 ZPO
II. Säumnis
Nichterscheinen, § 330 ZPO (beachte ggf. § 78 ZPO)
Nichtverhandeln, § 333 ZPO
III. Kein Erlasshindernis gem. §§ 335 ff ZPO
Falls trotz Erlasshindernisses VU erlassen, dürfen nach Einspruch dem vermeintlich Säumigen nicht die Kosten gem. § 344 ZPO auferlegt werden.
Beachte außerdem: § 719 I 2 ZPO
§ 335 Nr. 3 ZPO gilt hier nicht.
IV. Zulässigkeit der Klage
Bei Unzulässigkeit: Prozessurteil gegen den Kläger
Beachte:
Die Schlüssigkeit der Klage ist bei einem VU gegen den Kläger nicht zu prüfen.
Dieser Beschreibungstext wurde von Sören A. Croll erstellt.