Einspruch gegen ein VU - Einspruchsschrift

11) Einspruch gegen ein Versäumnisurteil - Einspruchsschrift

Die Einspruchsschrift selbst weist nur wenige Besonderheiten gegenüber der allgemeinen Beklagtenklausur auf.

I. Inhalt (§§ 340 Abs. 2, 3, 130 ZPO)

Der Inhalt der Einspruchsschrift richtet sich im Besonderen nach § 340 Abs. 2, 3 ZPO.

Sie muss das Versäumnisurteil bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass und in welchem Umfang Einspruch eingelegt wird.

In ihr sind sämtliche Verteidigungsmittel des Beklagten aufzuführen, soweit es nach der Prozessleitung einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Hier gilt nichts anderes als für die Klageerwiderung. Der Beklagte muss also auf den Klägervortrag reagieren und ggf. die Voraussetzungen von Einwendungen und Einreden darlegen.

II. Darstellung

1. Rubrum

Für das Rubrum kannst du dich an der Klageerwiderung orientieren. Der Schriftsatz sollte mit „Einspruch“ überschrieben sein.

Der Einspruch muss bei dem Gericht eingelegt werden, das das VU erlassen hat.

Vergiss das Aktenzeichen nicht, dass du auf dem VU findest.

Grundsätzlich genügt ein Kurzrubrum, es sei denn, du erhebst gleichzeitig mit dem Einspruch Widerklage. Dann gilt das zur Klageerwiderung Gesagte.

2. Überleitungssatz

„legitimiere ich mich für den Beklagten. Namens und im Auftrag des Beklagten lege ich gegen das am … zugestellte Versäumnisurteil vom …

Einspruch

ein.“

3. Vollstreckungsschutz

Den Vollstreckungsschutzantrag solltest du an den Anfang setzen, um sicherzustellen, dass ihn das Gericht nicht übersieht. Hier geht es um eine schnellstmögliche Entscheidung.

„Vorab beantrage ich,

die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom … ohne, hilfsweise gegen Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen.“

4. ggf. Wiedereinsetzungsantrag

Auch die Wiedereinsetzung beantragst du noch vor dem Sachantrag.

„(hilfsweise) beantrage ich,

dem Beklagten Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist zu bewilligen.“

5. Sachantrag

Der Sachantrag muss darauf reagieren, dass es mit dem Versäumnisurteil bereits einen Titel für den Kläger gibt. Hier kannst du dich an § 343 ZPO orientieren: Das Versäumnisurteil muss aufgehoben werden. Das genügt aber noch nicht, sondern du musst auch noch einen Antrag in Bezug auf den Klageantrag des Klägers stellen.

„Im Einspruchstermin werde ich beantragen:

„das Versäumnisurteil vom … aufzuheben und die Klage abzuweisen.“

6. Weitere Anträge

Für einen Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an die Kammer für Handelssachen bzw. von dort an die Zivilkammer gilt ebenso wie für einen PKH-Antrag dasselbe wie in der Klageerwiderung.

7. Überleitungssatz zur Begründung

„In der Sache ist Folgendes auszuführen:“

8. Begründung

Wie in den anderen Schriftsätzen auch, verwendest du für die Begründung deiner Anträge den Urteilsstil.

a) ggf. Zulässigkeit des Einspruchs/Wiedereinsetzung

Ist die Einspruchsfrist abgelaufen oder musst du jedenfalls damit rechnen, dass das Gericht es so sehen könnte, musst du deine Auffassung begründen bzw. die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung darlegen.

b) Verteidigungsmittel

Schwerpunkt des Schriftsatzes ist natürlich die Begründung des Antrags, das Versäumnisurteil aufzuheben und die Klage abzuweisen.

aa) ggf. Zulässigkeitsrügen

Bist du der Auffassung, dass die Klage bereits unzulässig ist, stellst du das – wie sonst auch – vor der Unbegründetheit dar.

bb) Unbegründetheit der Klage

Es folgen die Ausführungen dazu, warum du die Klage für unbegründet hältst. Auch hier kannst du dich an der Klageerwiderung orientieren.

Am Ende solltest du ggf. erläutern, warum der Mandant nicht gemäß § 344 ZPO die Kosten seiner Säumnis zu tragen hat.

c) Vollstreckungsschutz

Den Vollstreckungsschutz musst du vor allem dann ausführlich begründen, wenn die Einstellung ohne Sicherheitsleistung erfolgen soll.

9. Unterschrift

Die Einspruchsschrift endet mit der Unterschriftenzeile.