Einseitige Teil-Erledigungserklärung
1. Examen/ZR/ZPO I
Prüfungsschema: Einseitige Teil-Erledigungserklärung
I. Auslegung der Erklärung als einseitige Teil- Erledigungserklärung
- Vorliegen einer einseitigen Teil-Erledigungserklärung
- Wirksamkeit der Erklärung: Vorliegen der Prozesshandlungsvoraussetzungen; beachte ggf. §§ 91a I, 78 III ZPO.
II. Zulässigkeit der Klageänderung
- Einseitige Erledigungserklärung ist eine stets zulässige Klageänderung in eine Feststellungsklage nach § 264 Nr. 2 ZPO.
III. Zulässigkeit der Klage
1. Bzgl. der Feststellungsklage
- Allgemeine Prozessvoraussetzungen
- Besondere Prozessvoraussetzung: Feststellungsinteresse, § 256 ZPO
2. Bzgl. der Rest-Klage
- Allgemeine Prozessvoraussetzungen
IV. Zulässigkeit der objektiven Klagehäufung, § 260 ZPO
V. Begründetheit der Klage
1. Bzgl. der Feststellungsklage
- Zulässigkeit der ursprünglichen Klage (erledigter Teil)
- Begründetheit der ursprünglichen Klage (erledigter Teil)
- Tatsächliche Erledigung nach Rechtshängigkeit
- Unzulässigkeit oder/und Unbegründetheit der ursprünglichen Klage aufgrund der Erledigung
2. Bzgl. der Rest-Klage