Einseitige Teil-Erledigungserklärung

1. Examen/ZR/ZPO I

Prüfungsschema: Einseitige Teil-Erledigungserklärung

 

I. Auslegung der Erklärung als einseitige Teil- Erledigungserklärung

  • Vorliegen einer einseitigen Teil-Erledigungserklärung
  • Wirksamkeit der Erklärung: Vorliegen der Prozesshandlungsvoraussetzungen; beachte ggf.  §§ 91a I, 78 III ZPO.

II. Zulässigkeit der Klageänderung

  • Einseitige Erledigungserklärung ist eine stets zulässige Klageänderung in eine Feststellungsklage nach § 264 Nr. 2 ZPO.

III. Zulässigkeit der Klage

1. Bzgl. der Feststellungsklage

  • Allgemeine Prozessvoraussetzungen
  • Besondere Prozessvoraussetzung: Feststellungsinteresse, § 256 ZPO

2. Bzgl. der Rest-Klage

  • Allgemeine Prozessvoraussetzungen

IV. Zulässigkeit der objektiven Klagehäufung, § 260 ZPO

V. Begründetheit der Klage

1. Bzgl. der Feststellungsklage

  • Zulässigkeit der ursprünglichen Klage (erledigter Teil)
  • Begründetheit der ursprünglichen Klage (erledigter Teil)
  • Tatsächliche Erledigung nach Rechtshängigkeit
  • Unzulässigkeit oder/und Unbegründetheit der ursprünglichen Klage aufgrund der Erledigung

2. Bzgl. der Rest-Klage