Einführung

1) Einführung

Das zweite Staatsexamen am Ende des Referendariats gleicht von seinem Ablauf her dem ersten. Es gibt einen schriftlichen Teil mit mehreren Klausuren und eine mündliche Prüfung. Die Gewichtung zwischen beiden Teilen für die Examensnote ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Der Anteil der Klausurnoten am Gesamtergebnis liegt zwischen 60 und 70 Prozent.

- Klausuren

Auch die Anzahl der Klausuren ist je nach Bundesland unterschiedlich. Sie reicht von sieben bis elf, wobei überwiegen acht Klausuren geschrieben werden. Sie stammen aus den drei Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht. In manchen Bundesländern gibt es dazu eine Klausur aus dem Wahlfach. In den meisten Bundesländern liegt der Schwerpunkt – wie im ersten Examen – im Zivilrecht. Die Einzelheiten ergeben sich aus dieser Tabelle:

Bundesland Insgesamt Zivilrecht Strafrecht Ö-Recht Wahlfach
Baden-Württemberg 8 4 2 2 -
Bayern 11 5 2 4 -
Berlin 7 2 2 4 -
Brandenburg 7 2 2 2 1
Bremen 8 4 2 2 -
Hamburg 8 4 2 2 -
Hessen 8 4 2 2 -
Mecklenburg-Vorpommern 8 4 2 2 -
Niedersachsen 8 4 1 2 1
Nordrhein-Westfalen 8 4 2 2 -
Rheinland-Pfalz 8 4 2 2 -
Saarland 7 3 1 2 1
Sachsen 8 4 2 2 -
Sachsen-Anhalt 8 2 2 2 2
Schleswig-Holstein 8 4 2 2 -
Thüringen 8 3 2 2 1

Im Zivilrecht gibt es Gerichts- und Anwaltsklausuren.

  • In einer Gerichtsklausur musst du eine Klausur-Akte bearbeiten. Diese Akte liegt ein tatsächlich geführter Rechtsstreit zugrunde, der jedoch an die Prüfungszwecke angepasst wird. In aller Regel wird es für dich darum gehen, ein Urteil zu entwerfen. Hin und wieder kann aber auch ein Beschluss zu entwerfen sein. Die wichtigsten Beispiele sind die übereinstimmende Erledigung des Rechtsstreits (§ 91a Abs. 1 ZPO), der Wegfall des Klageanlasses zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit (§ 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO), dringende Fälle im einstweiligen Rechtsschutz (§ 937 Abs. 2 ZPO) oder Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO).

  • In den Anwaltsklausuren nimmst du dagegen die Perspektive eines Rechtsanwalts ein. Die häufigsten Konstellationen sind Klausur aus der Sicht eines Anspruchstellers (Klägerklausur), die Beklagtenklausur und dabei besonders der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, Klausuren im einstweiligen Rechtsschutz sowie Klausuren, in denen es darum geht, die Erfolgsaussichten einer Berufung zu prüfen.

Ausgehend von einem Vermerk, in dem das Vorbringen eines Mandanten zusammengefasst ist, sollst du prüfen, ob eine Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung Erfolg verspricht. Hierzu prüfst du auf der Grundlage des Mandantenbegehrens die materielle Rechtslage und stellst Überlegungen zum zweckmäßigsten Vorgehen an. Das Ergebnis fasst du abschließend in einem Schriftsatz an das Gericht oder – selten – an den Mandanten zusammen. Außerdem gibt es die sog. Kautelarklausuren, in denen es um Rechtsgestaltung geht. Hier sollen bspw. Verträge, allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere rechtliche Gestaltungen entworfen werden.

Die Fallbearbeitung aus Anwaltssicht steht nicht nur im Zivilverfahren mittlerweile gleichberechtigt neben der Urteilsklausur. Trotzdem bereitet sie vielen Referendaren größere Schwierigkeiten als die Urteilsklausur. Dies könnte daran liegen, dass in der Zivilstation und der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft das Abfassen von Urteilen deutlich besser gelernt werden kann, als dies in der Anwaltsstation häufig der Fall ist. Das darf aber natürlich keine Entschuldigung sein. Auf die Anwaltsklausur kannst du dich genauso gründlich vorbereiten wie auf die Urteilsklausur. Dabei wirst du merken, dass du in der Anwaltsklausur viel freier bist und dein Können auch viel mehr zur Geltung kommt, weil hier auch deine „Lösungsskizze“ in Form des materiellen und prozessualen Gutachtens bewertet wird.

- Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag und dem Prüfungsgespräch. Die Gewichtung zwischen beiden Teilen für die Prüfungsnote unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. Beide Teile kannst und solltest du im Vorfeld üben. Für den Aktenvortrag werden häufig besondere Kurse angeboten, ansonsten bietet sich die Privat-AG an, in der ihr euch gegenseitig filmen könnt. Hier könnt ihr auch gut ein Prüfungsgespräch simulieren. Darüber hinaus bieten Prüferprotokolle einen ersten Hinweis auf gewisse Lieblingsthemen der einzelnen Prüfer. Ziehe aber keine vorschnellen Schlüsse. Die meisten Prüfer sind relativ flexibel bei der Auswahl ihrer Themen.

- Klausurvorbereitung

Da die Klausurnoten den größte Teil der Examensnote ausmachen, sollte in deinem Referendariat die Klausurvorbereitung im Mittelpunkt stehen. Das bedeutet für dich vor allem, regelmäßig Übungsklausuren zu schreiben. Um daraus einen wirklichen Nutzen zu ziehen, solltest du die folgenden Punkte beachten:

  • Such dir für die Übungsklausuren einen ruhigen Ort, an dem dich keiner ablenkt und du dich auch nicht so leicht selbst ablenken kannst.

Bei den ersten Klausuren kommt es darauf an, dass du überhaupt etwas Sinnvolles abgeben kannst. Ist es dafür erforderlich, länger zu schreiben als im Examen oder andere als die zugelassenen Hilfsmittel zu verwenden, ist das erst einmal Ordnung. Selbstverständlich solltest du dann aber auch die Klausurnoten entsprechend einordnen.

Spätestens in der letzten Phase vor dem Examen musst die Übungsklausuren aber unter Examensbedingungen schreiben können, also per Hand (möglichst mit Füller), innerhalb der vorgegebenen Zeit und nur mit den zugelassenen Hilfsmitteln.

  • Mach dir vor der Abgabe von jeder Klausur eine Kopie. So kannst du sie rechtzeitig vor der Besprechung noch einmal kritisch lesen. Achte schon dabei darauf, was du mittlerweile vielleicht anders formulieren oder aufbauen würdest.

  • Nimm aktiv an den Besprechungen teil. Dank der Vorbereitung hast du deine Klausur wieder vor Augen und kannst deshalb in der Besprechung gut einschätzen, welche der angesprochenen Fehler du auch gemacht hast. Frag nach, wenn du etwas nicht verstehst.

  • Arbeite die Klausur im Anschluss an die Besprechung noch einmal gründlich durch. Vor allem solltest du dich mit den Randbemerkungen des Korrektors beschäftigen. Das gilt auch für Klausuren, die mit einer guten Note bewertet wurden. Leg dir für die einzelnen formalen Fehler eine Fehlerdatei an und ergänze sie ggf. nach jeder weiteren Klausuren. So hast du im Laufe der Zeit eine gute Übersicht, die du dir auch regelmäßig anschauen solltest, um diese Fehler möglichst zu vermeiden.

  • Übe den Umgang mit den Kommentaren, die du in den Klausuren benutzen darfst und auch benutzen solltest.

  • Behalte die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genauso im Blick, wie es die Klausurersteller in den Prüfungsämtern zu tun. Bei Jura Online stellen wir dir die examensrelevanten Entscheidungen klausurtaktisch aufbereitet vor. Abonniere den kostenlosen Flurfunk, um keine Entscheidung zu verpassen.