Demokratieprinzip
1. Examen/ÖR/Staatsorganisationsrecht
Prüfungsschema: Demokratieprinzip
I. Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk, Art. 20 II 1 GG
- Normalfall: Wahlen (repräsentative Demokratie)
- Abstimmungen nur, wenn gesetzlich ausdrücklich bestimmt. Beispiel: Neugliederung der Bundesrepublik Deutschland, Art. 29 GG.
II. Periodische Wahlen
- Derzeit alle vier Jahre, vgl. Art. 39 GG.
III. Ununterbrochene Legitimationskette
- Jedes staatliche Verhalten muss lückenlos auf Volkes Wille zurückzuführen sein.
IV. Mehrheitsprinzip
- Die Mehrheit entscheidet.
- Die Minderheit hat Rechte, entscheidet aber nicht.
V. Mehrparteienprinzip, Art. 21 GG
- Das Wahlrecht muss die Wahl mehrerer Parteien zulassen.
VI. Demokratie-Grundrechte
- Meinungsfreiheit, Art. 5 I 1 GG
- Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG
- Vereinigungsfreiheit, Art. 9 GG