Demokratieprinzip

1. Examen/ÖR/Staatsorganisationsrecht

Prüfungsschema: Demokratieprinzip

 

I. Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk, Art. 20 II 1 GG

  • Normalfall: Wahlen (repräsentative Demokratie)
  • Abstimmungen nur, wenn gesetzlich ausdrücklich bestimmt. Beispiel: Neugliederung der Bundesrepublik Deutschland, Art. 29 GG.

II. Periodische Wahlen

  • Derzeit alle vier Jahre, vgl. Art. 39 GG.

III. Ununterbrochene Legitimationskette

  • Jedes staatliche Verhalten muss lückenlos auf Volkes Wille zurückzuführen sein.

IV. Mehrheitsprinzip

  • Die Mehrheit entscheidet.
  • Die Minderheit hat Rechte, entscheidet aber nicht.

V. Mehrparteienprinzip, Art. 21 GG

  • Das Wahlrecht muss die Wahl mehrerer Parteien zulassen.

VI. Demokratie-Grundrechte

  • Meinungsfreiheit, Art. 5 I 1 GG
  • Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG
  • Vereinigungsfreiheit, Art. 9 GG