Darstellung der Anträge

Überblick - Darstellung der Anträge

Im vorliegenden Exkurs wird die Darstellung der Anträge erörtert. Die Anträge sind im Tatbestand zu schildern.

I. Wiederzugebende Anträge

Zunächst steht sich die Frage, welche Anträge wiederzugeben sind. In den Tatbestand kommen die Hauptsachanträge. Der Hauptantrag umfasst das, worum es dem Kläger geht. Beispiel: „Der Beklagte wird verurteilt, die Katzenhaltung auf dem Nachbargrundstück Meierbeerstraße 3, 22145 Hamburg zu unterlassen.“ Maßgeblich für den Bericht der Anträge sind die zuletzt gestellten Anträge. Hat der Kläger zuvor einen anderen Antrag gestellt oder hat er diesen modifiziert, so gehört dies in die antragsbezogene Prozessgeschichte. An dieser Stelle wird auf den entsprechenden Exkurs verwiesen. Weiterhin gehört zu den Anträgen gegebenenfalls auch ein sogenannter Vollstreckungsschutzantrag. Ferner ist auch zu berichten, wenn Kläger oder Beklagter einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Nicht in den Tatbestand gehören Kostenanträge und Anträge zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Dies ist darin begründet, dass über die Kosten und die vorläufige Vollstreckbarkeit von Amts wegen entschieden wird, sodass dies bezüglich keine Anträge gestellt werden müssen.

II. Darstellung

Im Tatbestand werden die Anträge eingerückt dargestellt. Zudem werden sie in aller Regel wörtlich wiedergegeben. Von dieser Regel wird nun dann abgewichen, wenn der Antrag ansonsten nicht verständlich ist oder nicht tenoriert werden könnte.

III. Formulierung

Die Anträge werden üblicherweise wie folgt formuliert: „Der Kläger beantragt, den Beklagten zu verurteilen, (…). Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.“

 

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