Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB
1. Examen/SR/BT 2
Prüfungsschema: Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB
I. Tatbestand
1. Tathandlung
a) Schlägerei, § 231 I 1. Alt. StGB
- Eine Schlägerei liegt vor, wenn an einer mit gegenseitigen Körperverletzungen verbundenen Auseinandersetzung gleichzeitig mindestens drei Personen mitwirken.
b) Von mehreren verübter Angriff, § 231 I 2. Alt. StGB
- Ein von mehreren verübter Angriff liegt vor, wenn von mindestens zwei Personen in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen abgezielt wird.
2. Vorwerfbarkeit, § 231 II StGB
3. Vorsatz
4. Bedingung der Strafbarkeit
- Verursachung des Todes oder einer schweren Körperverletzung.
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld