Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB

1. Examen/SR/BT 2

Prüfungsschema: Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB

 

I. Tatbestand

1. Tathandlung

a) Schlägerei, § 231 I 1. Alt. StGB

  • Eine Schlägerei liegt vor, wenn an einer mit gegenseitigen Körperverletzungen verbundenen Auseinandersetzung gleichzeitig mindestens drei Personen mitwirken.

b) Von mehreren verübter Angriff, § 231 I 2. Alt. StGB

  • Ein von mehreren verübter Angriff liegt vor, wenn von mindestens zwei Personen in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen abgezielt wird.

2. Vorwerfbarkeit, § 231 II StGB

3. Vorsatz

4. Bedingung der Strafbarkeit

  • Verursachung des Todes oder einer schweren Körperverletzung.

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld