Beleidigungsdelikte, §§ 185 ff. StGB

1. Examen/SR/BT 2

Prüfungsschema: Beleidigungsdelikte, §§ 185 ff. BGB

 

I. Beleidigung, § 185 StGB

1. Tatbestand

a) Beleidigung

  • Beleidigung ist die Kundgabe von Miss- oder Nichtachtung.

aa) Tatsachenbehauptung gegenüber Ehrträger

  • Tatsachen sind Umstände der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweise zugänglich sind.

bb) Werturteil gegenüber Ehrträger

cc) Werturteil gegenüber Dritten in Bezug auf den Ehrträger

b) Vorsatz

2. Rechtswidrigkeit

  • Insbesondere: Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB

3. Schuld

4. Strafe

  • Strafantrag, § 194 StGB

 

II. Üble Nachrede, § 186 StGB

1. Tatbestand

a) Tatsache in Bezug auf Dritten

b) Behaupten oder Verbreiten

  • Behaupten bedeutet, das etwas als nach eigener Überzeugung gewiss oder richtig hingestellt wird.
  • Verbreiten ist die Weitergabe von Mitteilungen als Gegenstand fremden Wissens.

c) Vorsatz

d) Objektive Bedingung der Strafbarkeit

  • Nichterweislichkeit der Wahrheit

2. Rechtswidrigkeit

  • Insbesondere: Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB

3. Schuld

4. Strafe

  • Strafantrag, § 194 StGB

 

III. Verleumdung, § 187 StGB

1. Tatbestand, § 187 StGB

a) Tatsache in Bezug auf Dritten

b) Behaupten oder Verbreiten

c) Vorsatz

d) Wider besseres Wissen bzgl. der Unwahrheit der Behauptung

2. Rechtswidrigkeit

  • Nicht: § 193 StGB

3. Schuld

4. Strafe

  • Strafantrag, § 194 StGB