Begleitverfügung

Überblick - Begleitverfügung

Dieser Exkurs behandelt die Darstellung der Begleitverfügung in der Anklageklausur. Die Begleitverfügung wird in den meisten Klausurtypen nicht mehr abgefragt. Insofern ist stets auf den Bearbeitervermerk zu achten.

Die Begleitverfügung wird mit „Verfügung“ oder „V.“ überschrieben. Oben steht linksbündig die Staatsanwaltschaft mit dem zugehörigen Ort. Direkt darunter befindet sich das Aktenzeichen. Rechtsbündig wird das Datum notiert. Sodann wird mit arabischen Ziffern gegliedert.

1. Vermerk

Typischerweise beginnt die Verfügung unter „1.“ mit einem Vermerk. Inhalt dieses Vermerks sind gegebenenfalls Ausführungen zu Einstellungen, vgl. §§ 154, 170 II 1 StPO. Liegt eine Einstellung vor, wird die Einstellungsvorschrift genannt. Zudem werden die Gründe für die Einstellung angegeben. Insofern kann auch auf das prozessuale Gutachten verwiesen werden.

2. Einstellungen beziehungsweise Beschränkungen

Ebenfalls zu erwähnen ist eine Beschränkung gemäß § 154a StPO. An den Vermerk schließt sich die eigentliche Verfügung an. Bei Einstellungen oder Beschränkungen sind diese unter „2.“ abzuverfügen.

3. Ermittlungen sind abgeschlossen

Unter „3.“ erfolgt dann die Feststellung: „Die Ermittlungen sind abgeschlossen.“

4. Einstellungsbescheid mit/ohne Rechtsbehelfsbelehrung an Anzeigenden übersenden

Unterpunkt „4.“ und „5.“ folgen gegebenenfalls die Konsequenzen der Einstellung „4. Einstellungsbescheid mit oder ohne Rechtsbelehrung an den Anzeigenden übersenden.“ Bestenfalls wird dies zusätzlich ausformuliert. In diesem Schreiben wird mit persönlicher Anrede dem Anzeigenden in zwei bis drei Sätzen mitgeteilt, dass die Ermittlungen eingestellt wurden und warum diese Einstellung erfolgt ist.

5. Einstellungsmitteilung an Beschuldigten übersenden

5. "Einstellungsmitteilung an den Beschuldigten übersenden.“ Gibt es keinen Anzeigenden, wird natürlich kein Einstellungsbescheid verfasst. Wird nur teilweise eingestellt, der Beschuldigte aber im Übrigen angeklagt, erhält er keine Einstellungsmitteilung. Dies würde wie folgt formuliert: „Keine Einstellungsmitteilung an den Beschuldigten, da im Übrigen Anklage.“

6. Anklageschrift in Reinschrift fertigen

Sodann wären noch folgende Punkte zu nennen: „6. Anklageschrift in Reinschrift fertigen.

7. Doppel der Anklage zu den Handakten

7. "Doppel der Anklage zu den Handakten.“

8. Gegebenfalls Kopie der Handakte an andere Stelle

Gegebenenfalls sind unter „8.“ Kopien der Handakte an andere Stellen zu übersenden. Beispiel: Verteidiger. Bei

9. Gegebenenfalls Mistra

Bedarf sind unter „9.“ Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) zu machen. Beispiel: Ausländerbehörde. Hierauf folgen zwei wichtige Punkte am Ende der Verfügung.

10. Urschriftlich mit Akten

Unter „10.“ wird Folgendes verfasst: „U.m.A. (Urschriftlich mit Akten) dem (Gericht mit Spruchkörper) in (Ort) unter Bezugnahme auf beiliegende Anklageschrift (und dem Antrag, einen Haftbefehl zu erlassen, übersandt.“

11. Frist

Zuletzt wird die Frist bestimmt. Üblich sind zwei bis drei Monate. Beispiel: „11.  Frist: 3 Monate“. Ausnahmen gelten für Haftfälle und Einstellungen nach § 170 II StPO. In Haftfällen beträgt die Frist wenige Tage bis zu einer Woche. Bei § 170 II StPO gilt eine Frist von einem Monat. Dies folgt daraus, dass die Staatsanwaltschaft abwartet, ob von dem Anzeigenden innerhalb der Zweiwochenfrist Beschwerde eingelegt wird. Zudem gelten Zustellungsfristen. Minimum für die Frist wären daher drei Wochen. Diese Begründung sollte auch im Prozessgutachten aufgeführt werden.

Die Verfügung wird durch die Unterschrift des sachbearbeitenden Staatsanwalt abgeschlossen.

 

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