Baurecht (Uberblick)

Überblick - Baurecht 

Im Baurecht kann zwischen zwei Bereichen unterschieden werden, dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Im Baurecht betrifft das Bauplanungsrecht das Recht der städtebaulichen Entwicklung. Es kann sich im Baurecht beispielsweise die Frage stellen, ob eine Schweinemast in der Innenstadt errichtet werden darf. 
Im Rahmen des Bauplanungsrechtes existieren zwei klausurrelevante Bereiche.

I. Bauplanungsrecht (städtebauliche Entwicklung)

Zum einen wird das Baurecht in Gestalt des Bauplanungsrechtes relevant, wenn es um einen Bebauungsplan geht. Einzelheiten zum Bebauungsplan sind in den § 1-10, 214, 215 BauGB geregelt. Dies betrifft insbesondere die Frage der Wirksamkeit eines Bebauungsplans. Zum anderen betrifft das Baurecht auch die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben. Hier sind die §§ 29 ff. BauGB, gegebenenfalls in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung, anzuwenden. 

II. Bauordnungsrecht (Gefahrenabwehr)

Weiterhin umfasst das Baurecht auch das Bauordnungsrecht. Dies ist das spezielle Recht der Gefahrenabwehr in den Fällen, in denen die Gefahr von einer baulichen Anlage ausgeht. Da das Recht der Gefahrenabwehr Landesrecht ist, richtet sich das Bauordnungsrecht nach landesrechtlichen Vorschriften. Anknüpfungspunkte sind hier die in § 72 der Brandenburgischen Bauordnung geregelte Baugenehmigung und sogenannte Bauordnungsverfügungen. Beispiel: Abrissverfügung. Die verschiedenen Bauordnungsverfügungen im landesrechtlichen Baurecht sind in den §§ 80, 58 II 2 BbgBO geregelt.

 

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