Bauplanungsrechtliche Situationen nach dem BauGB
1. Examen/ÖR/Baurecht
Prüfungsschema: Bauplanungsrechtliche Situationen nach dem BauGB
I. Qualifizierter B-Plan, § 30 I BauGB
- (Wirksamer) B-Plan
- Mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen.
II. Einfacher B-plan, § 30 III BauGB
- (Wirksamer) B-Plan
- Keine Mindestfestsetzung i.S.v. § 30 I BauGB
- Verweis auf §§ 34, 35 BauGB, also auf die Vorschriften, die gelten, wenn es keinen B-Plan gibt.
III. Unbeplanter Innenbereich, § 34 BauGB
- Kein (wirksamer) B-Plan
- Im Zusammenhang bebauter Ortsteil: die tatsächlich vorhandene Bebauung vermittelt im Wesentlichen den Eindruck der Geschlossenheit, wobei einzelne Baulücken unbeachtlich sind.
IV. Außenbereich, § 35 BauGB
- Auffangtatbestand, wenn kein B-Plan vorliegt und kein im Zusammenhang bebauter Ortsteil existiert.