Bauplanungsrechtliche Situationen nach dem BauGB

1. Examen/ÖR/Baurecht

Prüfungsschema: Bauplanungsrechtliche Situationen nach dem BauGB

 

I. Qualifizierter B-Plan, § 30 I BauGB

  • (Wirksamer) B-Plan
  • Mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen.

II. Einfacher B-plan, § 30 III BauGB

  • (Wirksamer) B-Plan
  • Keine Mindestfestsetzung i.S.v. § 30 I BauGB
  • Verweis auf §§ 34, 35 BauGB, also auf die Vorschriften, die gelten, wenn es keinen B-Plan gibt.

III. Unbeplanter Innenbereich, § 34 BauGB

  • Kein (wirksamer) B-Plan
  • Im Zusammenhang bebauter Ortsteil: die tatsächlich vorhandene Bebauung vermittelt im Wesentlichen den Eindruck der Geschlossenheit, wobei einzelne Baulücken unbeachtlich sind.

IV. Außenbereich, § 35 BauGB

  • Auffangtatbestand, wenn kein B-Plan vorliegt und kein im Zusammenhang bebauter Ortsteil existiert.