Aussetzung, § 221 StGB
1. Examen/SR/BT 2
Prüfungsschema: Aussetzung, § 221 StGB
I. Tatbestand
1. Mensch in hilfloser Lage
- Eine Person ist hilflos, wenn sie sich in einer Situation befindet, aus der sie sich selbst nicht befreien kann.
2. Tathandlung
a) Versetzen (1. Fall)
- Räumliches Verbringen des Hilflosen aus bisher sicherer Lage in eine schutzlose Lage.
b) Im Stich lassen (2. Fall)
- Trennung des Schutzpflichtigen von dem Hilflosen
- Räumliche Trennung nicht erforderlich
3. Garantenstellung (im 2. Fall)
4. Gefahr
5. Vorsatz
III. Rechtswidrigkeit
IV. Schuld