Aussetzung, § 221 StGB

1. Examen/SR/BT 2

Prüfungsschema: Aussetzung, § 221 StGB

 

I. Tatbestand

1. Mensch in hilfloser Lage

  • Eine Person ist hilflos, wenn sie sich in einer Situation befindet, aus der sie sich selbst nicht befreien kann.

2. Tathandlung

a) Versetzen (1. Fall)

  • Räumliches Verbringen des Hilflosen aus bisher sicherer Lage in eine schutzlose Lage.

b) Im Stich lassen (2. Fall)

  • Trennung des Schutzpflichtigen von dem Hilflosen
  • Räumliche Trennung nicht erforderlich

3. Garantenstellung (im 2. Fall)

4. Gefahr

5. Vorsatz

III. Rechtswidrigkeit

IV. Schuld