Aufbau eines Widerspruchsbescheides (Bescheidform)

Überblick - Aufbau eines Widerspruchsbescheides (Bescheidform)

In diesem Exkurs wird der Aufbau eines Widerspruchsbescheides in Bescheidform behandelt. Die Bescheidform unterscheidet sich nur in wenigen Punkten von der Beschlussform, weshalb vorliegend der Schwerpunkt auf der Hervorhebung der Abweichungen liegt, die sich im Rahmen der Bescheidform ergeben. Der wesentliche Unterschied der Bescheidform im Vergleich zur Beschlussform ist darin zu sehen, dass die Bescheidform persönlicher formuliert ist.

I. Rubrum

Im Rubrum ist wie bei der Beschlussform die Widerspruchsbehörde, welche den Widerspruchsbescheid erlässt, mit Anschrift aufzuführen. Ebenfalls ist das Geschäftszeichen zu nennen. Wie bei der Beschlussform muss in der Bescheidform der Zustellungsvermerk mit aufgenommen werden, denn auch der Widerspruchsbescheid in der Bescheidform ist gemäß § 73 III VwGO förmlich bekannt zugeben („PZU“ oder „gegen Empfangsbekenntnis“). Sodann ist der Adressat mit Anschrift zu nennen. Daraufhin werden in der Bescheidform ein Betreff und ein Bezug aufgeführt. Beispiel: „Betreff: Zweites juristisches Staatsexamen“ „Bezug: Ihr Widerspruch vom 23.7.“. Die Bezeichnungen „Bezug“ und „Betreff“ können auch weggelassen werden. In der Bescheidform folgt daraufhin die persönliche Anrede. Beispiele: „Sehr geehrte Frau/ Sehr geehrter Herr/ Sehr geehrter Rechtsanwalt“. Im Anschluss wird wie folgt formuliert: „Auf Ihren Widerspruch vom (Datum einfügen) ergeht folgender Widerspruchsbescheid“. Das Wort „Widerspruchsbescheid“ wird zentriert und gegebenenfalls mit Doppelpunkt gesetzt.

II. Tenor

Im Rahmen des sodann folgenden Tenors ergeben sich keine Abweichungen zum Widerspruchsbescheid in der Beschlussform.

III. Gründe

Das Gleiche gilt für die Gründe. Unter den Gründen I. wird die Sachverhaltsschilderung vorgenommen. Im Rahmen der Gründe II. erfolgt die rechtliche Würdigung.

IV. Rechtsmittelbelehrung

Die Rechtsmittelbelehrung ist dieselbe wie bei der Beschlussform („Klage vor dem Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides, §§ 74, 81 VwGO“).

V. Grußformel und Unterschrift

Die einzige Abweichung, welche sich am Ende des Widerspruchsbescheides in Bescheidform ergibt, ist, dass vor der Unterschrift noch eine Grußformel verwendet wird. Beispiel: „Mit freundlichen Grüßen“.

 

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