Arten der Kommunalaufsicht

1. EXAMEN/ÖR/KOMMUNALRECHT/SH

PRÜFUNGSSCHEMA: ARTEN DER KOMMUNALAUFSICHT, §§ 120ff. GO

 

I. Allgemeine Kommunalaufsicht, §§ 120ff. GO

  • Betrifft Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden, § 120 GO
  • Beispiel: Betrieb eines Theaters (Kulturhoheit).
  • Die Aufsichtsbehörde kontrolliert nur die Rechtmäßigkeit des gemeindlichen Handelns, § 120 GO
  • Die Aufsicht erfolgt durch die Rechtsaufsichtsbehörden, § 121 GO

 

II. Sonderaufsicht

  • Die Sonderaufsicht richtet sich nach Spezialgesetzen.
  • Beispiel: AtomG.
  • Die Sonderaufsichtsbehörden kontrollieren i.d.R. Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des gemeindlichen Handelns.
  • Die Aufsicht erfolgt durch die jeweiligen Sonderaufsichtsbehörden.

 

III. Fachaufsicht, §§ 14ff. LVwG

  • Betrifft insbesondere Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis, § 17 I LVwG; Beispiel: Gefahrenabwehr, § 162 III LVwG
  • Die Fachaufsichtsbehörden kontrollieren Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des gemeindlichen Handelns, § 15 II LVwG
  • Die Aufsicht erfolgt durch die Fachaufsichtsbehörden, § 17 II, III LVwG