Arten der Kommunalaufsicht
1. EXAMEN/ÖR/KOMMUNALRECHT/SACHSEN
PRÜFUNGSSCHEMA: ARTEN DER KOMMUNALAUFSICHT, §§ 111ff. SÄCHSGEMO
I. Allgemeine Kommunalaufsicht, §§ 111ff. SÄCHSGEMO
- Betrifft Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden, § 111 I SächsGemO
- Beispiel: Betrieb eines Theaters (Kulturhoheit).
- Die Aufsichtsbehörde kontrolliert nur die Rechtmäßigkeit des gemeindlichen Handelns, § 111 I SächsGemO
- Die Aufsicht erfolgt durch die Rechtsaufsichtsbehörden, § 112 SächsGemO
II. Sonderaufsicht
- Die Sonderaufsicht richtet sich nach Spezialgesetzen.
- Beispiel: AtomG.
- Die Sonderaufsichtsbehörden kontrollieren i.d.R. Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des gemeindlichen Handelns.
- Die Aufsicht erfolgt durch die jeweiligen Sonderaufsichtsbehörden.
III. Fachaufsicht, § 111 II SächsGemO
- Betrifft insbesondere Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis, § 111 II SächsGemO; Beispiel: Gefahrenabwehr, § 64 II SächsPolG
- Die Fachaufsichtsbehörden kontrollieren Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des gemeindlichen Handelns, § 111 II SächsGemO
- Die Aufsicht erfolgt durch die Fachaufsichtsbehörden, § 123 SächsGemO