Arten der Kommunalaufsicht

1. EXAMEN/ÖR/KOMMUNALRECHT/SACHSEN

PRÜFUNGSSCHEMA: ARTEN DER KOMMUNALAUFSICHT, §§ 111ff. SÄCHSGEMO

 

I. Allgemeine Kommunalaufsicht, §§ 111ff. SÄCHSGEMO

  • Betrifft Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden, § 111 I SächsGemO
  • Beispiel: Betrieb eines Theaters (Kulturhoheit).
  • Die Aufsichtsbehörde kontrolliert nur die Rechtmäßigkeit des gemeindlichen Handelns, § 111 I SächsGemO
  • Die Aufsicht erfolgt durch die Rechtsaufsichtsbehörden, § 112 SächsGemO

 

II. Sonderaufsicht

  • Die Sonderaufsicht richtet sich nach Spezialgesetzen.
  • Beispiel: AtomG.
  • Die Sonderaufsichtsbehörden kontrollieren i.d.R. Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des gemeindlichen Handelns.
  • Die Aufsicht erfolgt durch die jeweiligen Sonderaufsichtsbehörden.

 

III. Fachaufsicht, § 111 II SächsGemO

  • Betrifft insbesondere Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis, § 111 II SächsGemO; Beispiel: Gefahrenabwehr, § 64 II SächsPolG
  • Die Fachaufsichtsbehörden kontrollieren Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des gemeindlichen Handelns, § 111 II SächsGemO
  • Die Aufsicht erfolgt durch die Fachaufsichtsbehörden, § 123 SächsGemO