Arten der Kommunalaufsicht
1. EXAMEN/ÖR/KOMMUNALRECHT/SAARLAND
PRÜFUNGSSCHEMA: ARTEN DER KOMMUNALAUFSICHT, §§ 127ff. KSVG
I. Allgemeine Kommunalaufsicht, §§ 127ff. KSVG
- Betrifft Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden, § 127 KSVG
- Beispiel: Betrieb eines Theaters (Kulturhoheit).
- Die Aufsichtsbehörde kontrolliert nur die Rechtmäßigkeit des gemeindlichen Handelns, § 127 KSVG
- Die Aufsicht erfolgt durch die Rechtsaufsichtsbehörden, § 128 KSVG
II. Sonderaufsicht
- Die Sonderaufsicht richtet sich nach Spezialgesetzen.
- Beispiel: AtomG.
- Die Sonderaufsichtsbehörden kontrollieren i.d.R. Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des gemeindlichen Handelns.
- Die Aufsicht erfolgt durch die jeweiligen Sonderaufsichtsbehörden.
III. Fachaufsicht, §§ 119ff. GO (Unterfall der Sonderaufsicht)
- Betrifft insbesondere Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis, § 127 II KSVG; Beispiel: Gefahrenabwehr, §§ 1ff. SPolG
- Die Fachaufsichtsbehörden kontrollieren Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des gemeindlichen Handelns
- Die Aufsicht erfolgt durch die Fachaufsichtsbehörden, § 127 II KSVG