Arten der Kommunalaufsicht

1. EXAMEN/ÖR/KOMMUNALRECHT/SAARLAND

PRÜFUNGSSCHEMA: ARTEN DER KOMMUNALAUFSICHT, §§ 127ff. KSVG

 

I. Allgemeine Kommunalaufsicht, §§ 127ff. KSVG

  • Betrifft Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden, § 127 KSVG
  • Beispiel: Betrieb eines Theaters (Kulturhoheit).
  • Die Aufsichtsbehörde kontrolliert nur die Rechtmäßigkeit des gemeindlichen Handelns, § 127 KSVG
  • Die Aufsicht erfolgt durch die Rechtsaufsichtsbehörden, § 128 KSVG

 

II. Sonderaufsicht

  • Die Sonderaufsicht richtet sich nach Spezialgesetzen.
  • Beispiel: AtomG.
  • Die Sonderaufsichtsbehörden kontrollieren i.d.R. Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des gemeindlichen Handelns.
  • Die Aufsicht erfolgt durch die jeweiligen Sonderaufsichtsbehörden.

 

III. Fachaufsicht, §§ 119ff. GO (Unterfall der Sonderaufsicht)

  • Betrifft insbesondere Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis, § 127 II KSVG; Beispiel: Gefahrenabwehr, §§ 1ff. SPolG
  • Die Fachaufsichtsbehörden kontrollieren Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des gemeindlichen Handelns
  • Die Aufsicht erfolgt durch die Fachaufsichtsbehörden, § 127 II KSVG