Arten der Kommunalaufsicht
1. EXAMEN/ÖR/KOMMUNALRECHT/NDS
PRÜFUNGSSCHEMA: ARTEN DER KOMMUNALAUFSICHT, §§ 170ff. NKomVG
I. Allgemeine Kommunalaufsicht, §§ 170ff. NKomVG
- Betrifft Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden, § 170 I NKomVG
- Beispiel: Betrieb eines Theaters (Kulturhoheit).
- Die Aufsichtsbehörde kontrolliert nur die Rechtmäßigkeit des gemeindlichen Handelns, § 170 I NKomVG
- Die Aufsicht erfolgt durch die Rechtsaufsichtsbehörden, § 171 I-IV NKomVG
II. Sonderaufsicht
- Die Sonderaufsicht richtet sich nach Spezialgesetzen.
- Beispiel: AtomG.
- Die Sonderaufsichtsbehörden kontrollieren i.d.R. Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des gemeindlichen Handelns.
- Die Aufsicht erfolgt durch die jeweiligen Sonderaufsichtsbehörden.
III. Fachaufsicht, §§ 170 ff. NKomVG
- Betrifft insbesondere Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis, § 6 NKomVG; Beispiel: Gefahrenabwehr, § 97 VI NKomVG
- Die Fachaufsichtsbehörden kontrollieren Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des gemeindlichen Handelns, § 170 I NKomVG
- Die Aufsicht erfolgt durch die Fachaufsichtsbehörden, § 171 V NKomVG