Arten der Kommunalaufsicht

1. EXAMEN/ÖR/KOMMUNALRECHT/BW

PRÜFUNGSSCHEMA: ARTEN DER KOMMUNALAUFSICHT, §§ 118ff. GemO

 

I. Allgemeine Kommunalaufsicht, §§ 118ff. GemO

  • Betrifft Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden, § 118 I GemO
  • Beispiel: Betrieb eines Theaters (Kulturhoheit).
  • Die Aufsichtsbehörde kontrolliert nur die Rechtmäßigkeit des gemeindlichen Handelns, § 118 I GemO
  • Die Aufsicht erfolgt durch die Rechtsaufsichtsbehörden, § 119 GemO

 

II. Sonderaufsicht

  • Die Sonderaufsicht richtet sich nach Spezialgesetzen.
  • Beispiel: AtomG.
  • Die Sonderaufsichtsbehörden kontrollieren i.d.R. Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des gemeindlichen Handelns.
  • Die Aufsicht erfolgt durch die jeweiligen Sonderaufsichtsbehörden.

 

III. Fachaufsicht, § 129 GemO

  • Betrifft insbesondere Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis, § 118 II GemO; Beispiel: Gefahrenabwehr, §§ 1 ff. PolG
  • Die Fachaufsichtsbehörden kontrollieren Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des gemeindlichen Handelns
  • Die Aufsicht erfolgt durch die Fachaufsichtsbehörden, § 129 GemO