Arten der Kommunalaufsicht
1. EXAMEN/ÖR/KOMMUNALRECHT/BW
PRÜFUNGSSCHEMA: ARTEN DER KOMMUNALAUFSICHT, §§ 118ff. GemO
I. Allgemeine Kommunalaufsicht, §§ 118ff. GemO
- Betrifft Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden, § 118 I GemO
- Beispiel: Betrieb eines Theaters (Kulturhoheit).
- Die Aufsichtsbehörde kontrolliert nur die Rechtmäßigkeit des gemeindlichen Handelns, § 118 I GemO
- Die Aufsicht erfolgt durch die Rechtsaufsichtsbehörden, § 119 GemO
II. Sonderaufsicht
- Die Sonderaufsicht richtet sich nach Spezialgesetzen.
- Beispiel: AtomG.
- Die Sonderaufsichtsbehörden kontrollieren i.d.R. Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des gemeindlichen Handelns.
- Die Aufsicht erfolgt durch die jeweiligen Sonderaufsichtsbehörden.
III. Fachaufsicht, § 129 GemO
- Betrifft insbesondere Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis, § 118 II GemO; Beispiel: Gefahrenabwehr, §§ 1 ff. PolG
- Die Fachaufsichtsbehörden kontrollieren Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des gemeindlichen Handelns
- Die Aufsicht erfolgt durch die Fachaufsichtsbehörden, § 129 GemO