Anspruch des Vermieters auf Mietzahlung, § 535 II BGB
1. Examen/ZR/Schuldrecht BT 2
Prüfungsschema: Anspruch des Vermieters auf Mietzahlung, § 535 II BGB
I. Anspruch entstanden
1. Einigung
- Inhalt: entgeltliche Gebrauchsüberlassung auf Zeit
- Abgrenzung zur Leihe, §§ 598 ff. BGB: Unentgeltliche Gebrauchsüberlassung
- Abgrenzung zur Pacht, §§ 581 ff. BGB: Entgeltliche Gebrauchsüberlassung auf Zeit, verbunden mit dem Recht, die Früchte aus der Sache zu ziehen
- Beachte: Bei Veräußerung einer vermieteten Sache gilt § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“).
2. Wirksamkeit
- Bei Nichteinhaltung der Schriftform gelten §§ 550 S. 1, 578 BGB.
3. Fälligkeit, § 556b I 1 BGB
II. Anspruch nicht erloschen
1. Mietrechtliche Erlöschensgründe
- Kündigung
- Minderung, § 536 BGB
2. Allgemeine Erlöschensgründe
III. Anspruch durchsetzbar