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Relevante Fälle
Fall: Spiel des Lebens
Fall: Die vorgemerkten Grundstücke
1. Examen/ZR/Sachenrecht 2
Prüfungsschema: Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung, § 894 BGB
I. Unrichtigkeit des Grundbuchs
Diskrepanz zwischen formeller und materieller Rechtslage
1. Formelle Rechtslage
Formelle Rechtslage ist die Rechtslage, die sich aus dem Grundbuch ergibt.
2. Materielle Rechtslage
Materielle Rechtslage ist die wirkliche Rechtslage.
Chronologisch prüfen.
II. Anspruchsberechtigter
Anspruchsberechtigter ist derjenige, dessen Recht nicht oder nicht richtig eingetragen wurde.
III. Anspruchsgegner
Anspruchsgegner ist derjenige, dessen Recht durch die Berichtigung betroffen wird.
IV. Rechtsfolge: Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung
Nicht: „Grundbuchberichtung“, sondern „Zustimmung zur Grundbuchberichtigung".
Zur Sicherung dieses Anspruchs kann vorab – mittels einstweiliger Verfügung – ein Widerspruch im Grundbuch eingetragen werden, § 899 BGB.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist § 894 ZPO zu beachten, wonach die Zustimmung mit Rechtskraft des Urteils fingiert wird.
Dieser Beschreibungstext wurde von Sören A. Croll erstellt.