Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung, § 894 BGB

1. Examen/ZR/Sachenrecht 2

Prüfungsschema: Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung, § 894 BGB

 

I. Unrichtigkeit des Grundbuchs

  • Diskrepanz zwischen formeller und materieller Rechtslage

1. Formelle Rechtslage

  • Formelle Rechtslage ist die Rechtslage, die sich aus dem Grundbuch ergibt.

2. Materielle Rechtslage

  • Materielle Rechtslage ist die wirkliche Rechtslage.
  • Chronologisch prüfen.

II. Anspruchsberechtigter

  • Anspruchsberechtigter ist derjenige, dessen Recht nicht oder nicht richtig eingetragen wurde.

III. Anspruchsgegner

  • Anspruchsgegner ist derjenige, dessen Recht durch die Berichtigung betroffen wird.

IV. Rechtsfolge: Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

  • Nicht: „Grundbuchberichtung“, sondern „Zustimmung zur Grundbuchberichtigung".
  • Zur Sicherung dieses Anspruchs kann vorab – mittels einstweiliger Verfügung – ein Widerspruch im Grundbuch eingetragen werden, § 899 BGB.
  • Im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist § 894 ZPO zu beachten, wonach die Zustimmung mit Rechtskraft des Urteils fingiert wird.