Aktenauszug erstellen

3) Aktenauszug

Nachdem du die Klausur-Akte verstanden hast, erstellst du dir zunächst einen Aktenauszug. Mit regelmäßiger Übung wird es dir gelingen, dass du den Tatbestand direkt aus diesem Aktenauszug formulieren kannst, ohne noch einmal die ganze Klausur-Akte durcharbeiten zu müssen. Das spart nicht nur Zeit, sondern sorgt vor allem dafür, dass du bei Lösung des Falls von den richtigen Voraussetzungen ausgehst.

- Sortierung des Tatsachenvortrags

Nachdem du mindestens eine einschlägige Anspruchsgrundlage gefunden hast, sortierst du dir den Sacherhalt. Anhand deines Aktenauszugs solltest du folgendes erkennen können:

  • Welches sind die entscheidungserheblichen Tatsachenbehauptungen?

  • Welche Behauptungen sind unstreitig und können deshalb der Entscheidung zugrunde gelegt werden (§ 138 Abs. 3 ZPO)?

  • Welche Tatsachen sind streitig, müssen also auf der Grundlage einer Beweisaufnahme festgestellt werden?

  • Wer trägt für die streitigen Tatsachen die Darlegungs- und Beweislast?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Sach- und Streitstand auf dieser Basis zu sortieren, zum Beispiel die folgende:

Leg dir eine Tabelle mit drei Spalten an. In die erste Spalte trägst du den Klägervortrag ein, in die dritte den Beklagtenvortrag. In der mittleren Spalte vermerkst du dir, ob der Vortrag unstreitig oder streitig ist. Bei streitigem Vortrag notierst du zugleich, wer die Darlegungs- und Beweislast trägt. Bist du dir noch nicht sicher, setzt du ein Fragezeichen.

- Übersicht über die Beteiligten

Sind an dem Rechtsstreit mehr als zwei Parteien beteiligt oder spielen für die materielle Lösung weitere Personen eine Rolle, solltest du dir eine Übersicht erstellen, in der du dir vor allem die Verbindungen zwischen den Personen verdeutlichst.

Enthält die Klausurakte eine Vielzahl von Daten, musst du davon ausgehen, dass das für die Lösung des Falls von Bedeutung ist. Deshalb erstellst du dir am besten eine chronologische Übersicht.