Achtung!
Du hast JavaScript deaktiviert. Dies kann dazu führen, dass die Seite nicht vollständig benutzbar ist!
Toggle navigation
Lexikon
Urteilsticker
Examensreport
Blog
Login
Anmelden
Mein Kurs
Exkurse
Übersicht
Stats
(PDF)
1. Examen/ZR/Bereicherungsrecht
Prüfungsschema: § 822 BGB
I. Unentgeltliche Zuwendung des Empfängers an einen Dritten
Abgrenzung zu § 816 I 2 BGB. Dort verfügt ein Nichtberechtigter.
II. Entreicherung des Empfängers
Empfänger muss Bereicherungsschuldner sein, §§ 812 ff. BGB
Durch unentgeltliche Zuwendung an den Dritten muss beim Empfänger Entreicherung eintreten, § 818 III BGB.
III. Rechtsfolge: Herausgabepflicht des Dritten
IV. Kein Ausschluss
Entreicherung, § 818 III BGB
Dieser Beschreibungstext wurde von Sören A. Croll erstellt.