Beleidigungsdelikte, §§ 185 ff. StGB
1. Examen/SR/BT 2
Prüfungsschema: Beleidigungsdelikte, §§ 185 ff. BGB
I. Beleidigung, § 185 StGB
1. Tatbestand
a) Beleidigung
- Beleidigung ist die Kundgabe von Miss- oder Nichtachtung.
aa) Tatsachenbehauptung gegenüber Ehrträger
- Tatsachen sind Umstände der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweise zugänglich sind.
bb) Werturteil gegenüber Ehrträger
cc) Werturteil gegenüber Dritten in Bezug auf den Ehrträger
b) Vorsatz
2. Rechtswidrigkeit
- Insbesondere: Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB
3. Schuld
4. Strafe
- Strafantrag, § 194 StGB
II. Üble Nachrede, § 186 StGB
1. Tatbestand
a) Tatsache in Bezug auf Dritten
b) Behaupten oder Verbreiten
- Behaupten bedeutet, das etwas als nach eigener Überzeugung gewiss oder richtig hingestellt wird.
- Verbreiten ist die Weitergabe von Mitteilungen als Gegenstand fremden Wissens.
c) Vorsatz
d) Objektive Bedingung der Strafbarkeit
- Nichterweislichkeit der Wahrheit
2. Rechtswidrigkeit
- Insbesondere: Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB
3. Schuld
4. Strafe
- Strafantrag, § 194 StGB
III. Verleumdung, § 187 StGB
1. Tatbestand, § 187 StGB
a) Tatsache in Bezug auf Dritten
b) Behaupten oder Verbreiten
c) Vorsatz
d) Wider besseres Wissen bzgl. der Unwahrheit der Behauptung
2. Rechtswidrigkeit
- Nicht: § 193 StGB
3. Schuld
4. Strafe
- Strafantrag, § 194 StGB