Beklagtenklausur Klageerwiderung
8) Beklagtenklausur - Klageerwiderung
Den Abschluss der Beklagtenklausur bildet die Klageerwiderung.
I. Inhalt
Auch für die Klageerwiderung gelten die allgemeinen Anforderungen aus § 130 ZPO. Darüber hinaus ist § 277 Abs. 1 Satz 1 ZPO einschlägig. Danach muss der Beklagte in der Klageerwiderung alle Verteidigungsmittel vorbringen, soweit es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht.
In den materiellen Teil der Klageerwiderung gehören deshalb:
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die Reaktion auf den maßgeblichen Klägervortrag
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die erheblichen Einwendungen und Einreden
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ggf. die Reaktion auf Hinweise des Gerichts.
II. Darstellung
Grundsätzlich kann auch hier auf die Klageschrift verwiesen werden.
1. Rubrum
Im Rubrum musst du an das Aktenzeichen denken, dass du im Aktenauszug oder im Bearbeitervermerk findest.
Die Parteien und ihre Prozessbevollmächtigten nennst du nur kurz. Erhebst du für den Mandanten eine Widerklage, musst du aber jedenfalls die Parteibezeichnungen darstellen (Kläger/Widerbeklagter, Beklagter/Widerkläger). In der Folge verwendest du dann - wie im Urteil - nur noch die ursprünglichen Rollen.
Stellst du fest, dass der Beklagte in der Klageschrift falsch bezeichnet wird oder die Bezeichnung nicht mehr aktuell ist, stellst du einen Antrag auf Berichtigung des Passivrubrums.
2. Überleitungssatz zu den Anträgen
„bestelle ich mich gemäß der anliegenden Prozessvollmacht zur Prozessbevollmächtigten der Beklagten.“
3. Anträge
Auch für die Klageerwiderung gilt, dass alle Anträge an den Anfang des Schriftsatzes gehören, damit sie vom Gericht nicht übersehen werden können. Das gilt vor allem für den Widerklageantrag. Dagegen spielt eine (Hilfs-) Aufrechnung hier noch keine Rolle.
Zunächst reagierst du auf den Klageantrag und beantragst, die Klage abzuweisen.
„In der mündlichen Verhandlung werde ich beantragen,
die Klage abzuweisen.“
Soll ein Teil der Klageforderung anerkannt werden, erklärst du das Anerkenntnis und beantragst für den verbleibenden Teil die Klageabweisung.
„Der Beklagte erkennt die Klageforderung in Höhe von … Euro an. Im Übrigen soll beantragt werden,
die Klage abzuweisen.“
Danach stellst du den Widerklageantrag.
„Gleichzeitig (Hilfsweise) erhebe ich Widerklage und werde beantragen,
die Klägerin zu verurteilen, an die Beklagte … Euro zu zahlen.“
4. ggf. Verweisung an die KfH/Zivilkammer
„Ich beantrage, den Rechtsstreit an die Kammer für Handelssachen zu verweisen.“ oder
„Ich beantrage, den Rechtsstreit an die Zivilkammer zu verweisen.“ (§ 97 Abs. 1 GVG)
5. ggf. Einzelrichter (wie Klageschrift)
6. ggf. Streitverkündung
„Außerdem verkünde ich hiermit der
(Streitverkündungsempfängerin mit Anschrift)
den Streit, mit der Aufforderung, dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beizutreten.
Ich bitte deshalb um Zustellung dieses Schriftsatzes auch an die Streitverkündete.
Weitere Ausführungen zur Streitverkündung folgen am Ende dieses Schriftsatzes.“
7. Überleitungssatz zur Begründung
„Auf die Klage der Klägerin, zugestellt am …, erwidere ich wie folgt:“
8. Begründung
Die Begründung erfolgt im Urteilsstil.
a) ggf. Zulässigkeitsrügen („I. Prozessuales“)
„Die Klage ist bereits unzulässig.“
b) Unbegründetheit der Klage
Hier musst du nicht zwingend in „Tatsächliches“ und „Rechtliches“ untergliedern. Die Reaktion auf den klägerischen Tatsachenvortrag (Geständnis, Bestreiten, ggf. mit Nichtwissen) kann auch im Rahmen der rechtlichen Auseinandersetzung erfolgen.
Du solltest dich an der Systematik des Klägervortrags orientieren:
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mangelnde Schlüssigkeit der Klage bzw. Bestreiten
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schlüssiger Tatsachenvortrag zu Einwendungen/Einreden (insbesd. Hilfsaufrechnung)
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ggf. Widerklage