Der Untermieter ist ein gern gesehener Gast in Examensklausuren. Oft taucht er zwar nur als derjenige auf, der die Untermiete an den Hauptmieter zahlt, die der Vermieter sodann vom Hauptmieter herausverlangt. Hin und wieder wird er aber auch direkt vom Vermieter in Anspruch genommen. Das passiert vor allem dann, wenn er die Wohnung nicht herausgibt – so wie im vorliegenden Fall.
WeiterlesenEine anspruchsvolle Klausur, für die fundierte Kenntnisse vom BGB AT, über das (neue) Schuldrecht bis hin zur ZPO erforderlich waren.
WeiterlesenWie genau muss die Höhe eines Schmerzensgeldes berechnet werden? Das OLG Frankfurt am Main wendete dafür die „taggenaue Berechnung“ an. Doch dafür kassierte es eine Rüge vom BGH. Es verbiete sich jede schematische Berechnung – was zähle, sei der konkrete Einzelfall.
WeiterlesenBGH: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Einlegung eines unstatthaften Rechtsbehelfs
Der BGH hat jüngst einen Beschluss veröffentlicht, der vor allem für Praktiker und das Zweite Staatsexamen interessant sein dürfte. In dem streitgegenständlichen Fall ging es um Fragen des Zivilprozessrechts im Zusammenhang mit der fristgerechten Einlegung von Rechtsbehelfen.
WeiterlesenDas Zwangsvollstreckungsrecht spielt in beiden Examen eine wichtige Rolle. Im vorliegenden Fall geht es um die Zwangsvollstreckung aus einem Zahlungstitel in das unbewegliche Vermögen, nämlich ein Grundstück. Im Rahmen der Immobiliarvollstreckung kommen mit Zwangshypothek, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung verschiedene Vollstreckungsarten in Betracht (§ 866 Abs. 1 ZPO). In materieller Hinsicht ist hier unter anderem zu prüfen, ob gegen den Grundstückserwerber ein Zahlungsanspruch besteht. Der Fall könnte sich zudem als Grundlage einer Anwaltsklausur im zweiten Examen mit dem Gläubiger als Mandanten eignen.
WeiterlesenVom BGB AT über das Schuldrecht bis hin zur ZPO. In dieser Klausur ging es quer durch das Zivilrecht.
WeiterlesenDie Entscheidung des VIII. Zivilsenats festigt die BGH-Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage. Eine Entscheidung mit hoher Relevanz für das zweite Examen, die aber auch für das erste Examen gut geeignet ist.
WeiterlesenDer Fall ist an eine BGH-Entscheidung vom 27.05.2020 angelehnt (VIII ZR 315/18), die wir vor wenigen Monaten im Urteilsticker klausurorientiert aufbereitet und besprochen haben. Es ging unter anderem um "Rittigkeitsprobleme" eines Pferdes als Sachmangel.
WeiterlesenDie Entscheidung eignet sich als Grundlage einer Zwangsvollstreckungsklausur, weil sie deutlich macht, dass der Gerichtsvollzieher auf Tatbestand und Entscheidungsgründe zurückgreifen kann, wenn der Tenor des Urteils unklar ist, nicht jedoch auf andere, außerhalb des Titels liegende Umstände, wie bspw. die Schriftsätze im Erkenntnisverfahren. Sie schärft zudem den Blick für Anwaltsklausuren.
WeiterlesenOLG Oldenburg: Dinklager Goldschatz
Ein Fall wie fürs Examen erdacht. Es kommen viele Anspruchsgrundlagen in Betracht, darunter solche, die eher nicht zum Standardrepertoire gehören, so dass hier besonders gut die Arbeit am Gesetz geprüft werden kann. Die Einkleidung in einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe würde eine zusätzliche Besonderheit für das zweite Examen darstellen.
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