Das BVerfG hat mit diesem Beschluss vom 22. Dezember 2020 zum wiederholten Mal klar festgestellt, dass ein Gericht – auch im Presserecht und Äußerungsrecht – grundsätzlich der Gegenseite das Recht auf Gehör gewähren muss bevor eine Entscheidung über einen Antrag ergeht. Hieran ändere auch die Eilbedürftigkeit bei Pressesachen nichts.
WeiterlesenDie Streitgenossenschaft (§§ 59 ff. ZPO) ermöglicht eine Verbindung mehrerer Prozesse in einem Verfahren, damit – ganz im Sinne der Prozessökonomie – in einem Prozess über mehrere Rechtsverhältnisse entschieden werden kann, die eine sachliche Nähe zueinander aufweisen und ansonsten in mehreren Verfahren geklärt werden müssten (man spricht auch von einer subjektiven Klagehäufung).
WeiterlesenIm Mai 2019 haben die Präsident:innen der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich mit der Zukunft und Modernisierung der Zivilprozesse in Deutschland auseinander setzen sollte. Die Arbeitsgruppe “Modernisierung des Zivilprozesses” hat nun ein abschließendes Diskussionspapier vorgelegt.
WeiterlesenDie Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen steht häufig im Mittelpunkt eines Zivilverfahrens, oder wie es mal formuliert wurde: Stehen die Tatsachen erst fest, fällt die rechtliche Lösung meistens wie die reife Frucht vom Baume. Sichere Kenntnisse sind in diesem Bereich also nicht nur nützlich, sondern die Basis einer erfolgreichen Klausur überhaupt.
WeiterlesenVideoverhandlungen an Zivilgerichten?
Videokonferenzen sind im Trend und bieten viele Vorteile, in der Justiz sind sie aber noch nicht weit verbreitet, obwohl die ZPO seit Jahren eine Rechtsgrundlage bietet.
WeiterlesenDie Entscheidung enthält einige Anknüpfungspunkte für Examensklausuren.
WeiterlesenDie ZPO geht vom Prinzip des „Zwei-Parteien-Prozesses“ aus: Ein Kläger verklagt einen Beklagten. Das bedeutet aber nicht, dass nicht auf Kläger- und/oder Beklagtenseite mehrere Personen stehen können. Dies ermöglicht die sogenannte Streitgenossenschaft, die in §§ 59 ff. ZPO geregelt ist und sowohl Praxis als auch Klausur eine große Relevanz hat.
WeiterlesenDem Verein „Schutzgemeinschaft für Bankkunden“ fehle die Klagebefugnis für die Musterfeststellungsklage. So entschieden das OLG Stuttgart und nun auch der BGH. Woran liegt das?
WeiterlesenAuch diese Woche setzen wir unsere Reihe rund um die Anwaltsklausur im Zivilrecht fort und befassen uns in Teil 5 weiter mit den Zweckmäßigkeitserwägungen in der Klägerklausur.
WeiterlesenNachdem Du im materiellen Gutachten die Frage danach, was dem Mandanten zusteht, positiv beantwortet hast, geht es in den Zweckmäßigkeitserwägungen um Folgendes: Wie kann der Mandant das, was ihm zusteht, am effektivsten erlangen?
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